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Studienbeihilfe während der Bildungskarenz?

Melanie Benning
Melanie Benning
3. Juli 2015
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Der Artikel „Bildungskarenz 2015 – Zeit fürs Studium“ erfreut sich großer Beliebtheit. Erstinformationen rund um das Thema wurden bereits in „Bildungskarenz als Zeit fürs Studium nutzen“ und „Sind Elternkarenz, Bildungskarenz und Studium kombinierbar?“ dargestellt. Berufstätige, die zu studieren beginnen, nutzen gerne das Modell der Bildungskarenz, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Doch wie sieht es eigentlich mit Studienbeihilfe während der Bildungskarenz aus?

Grundsätzlich ist der parallele Bezug von Studienförderung (Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium) und Weiterbildungsgeld möglich,  siehe „Kein Abzug des Weiterbildungsgeldes von der Studienförderung“. Studienbeihilfenbezieher/-innen haben jedoch eine Einkommensgrenze von EUR 10.000/Jahr zu berücksichtigen. Das steuerfreie Weiterbildungsgeld zählt hier sozusagen als Einkommen, doch im Artikel „Stipendium: Zuverdienst wird erhöht und aliquotiert, Verzicht ist möglich“ wird erklärt, dass es eine Verzichtsmöglichkeit gibt, wenn man zum Beispiel schon vorab weiß, dass man zu viel verdienen wird.

Nähere Informationen zur Bildungskarenz bietet unsere AK Bildungsberatung unter bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601, sowie die AK Rechtsberatung unter rechtsschutz@akooe.at und 050/6906-1  und natürlich das zuständige AMS.

Bezüglich Studienförderung ist empfehlenswert sich direkt mit der zuständigen Stipendienstelle (des Studienortes) in Verbindung zu setzen.

Im Blog finden sich noch weitere Tipps zum Thema „Finanzielle Unterstützung für Studierende in OÖ „.

 

Melanie Benning
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