Die stressige Lernzeit ist für dieses Semester geschafft und es geht ab in die wohlverdienten Sommerferien! Doch für viele fleißige Student/-innen heißt das nicht nur Badeurlaub, lange schlafen und Freizeit genießen, sondern auch arbeiten.
Ferialjobs bieten eine gute Gelegenheit, um das Taschengeld ein bisschen aufzubessern und einen Schritt in die Selbstständigkeit und Verantwortung zu machen. Die Ferialarbeit kann gut genutzt werden, um neue Leute kennen zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Und das eine oder andere Netzwerk könnte auch nach Abschluss des Studiums ganz praktisch sein.
Das Team der AK Rechtsberatung hat bezüglich Arbeiten in den Ferien ein paar wichtige Punkte zusammengefasst:
- Was ist ein Ferialjob? – Ein Ferialjob ist ein vereinbartes befristetes Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Dauer. Ab einem Monat: Dienstzettel zu Beginn mit Dauer, Tätigkeit, Entlohnung, evtl. auch Kost & Quartier.
- Wie viel bekommen Ferialarbeiter/-innen? – Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses am besten schriftlich ausmachen, wie viel man bezahlt bekommt, meistens über Kollektivvertrag geregelt (der den Mindestlohn und Weihnachts-/ Urlaubsgeld und Zulagen festsetzt).
- Müssen Ferialarbeiter/-innen Lohnsteuer zahlen? – Ja, wenn der Bruttomonatslohn höher als 1210 Euro im Monat ist (dann über Lohnsteuerausgleich vom Finanzamt zurückholen). Wenn keine Lohnsteuer- aber Sozialversicherungspflicht besteht, kann man eine Negativsteuer von bis zu 110Euro vom Finanzamt zurückbekommen.
- Wie lange müssen Ferialjobber/-innen arbeiten? – Je nach schriftlicher Vereinbarung und Normalarbeitszeit des Betriebs. Fallen dennoch Überstunden an, müssen diese natürlich bezahlt werden – Zuschlag mind. 50%. Tipp: Arbeitszeit genau aufschreiben!
- Welche sozialrechtliche Absicherung haben Ferialarbeiter/-innen? – Ferialjobber/innen müssen bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zur Vollversicherung angemeldet werden.Grundsätzlich müssen ALLE Ferialjobber/-innen umgehend bei der Krankenkasse angemeldet werden! Achtung bei Jobwechsel bzw. weiterstudieren, rechtzeitig schauen, ob man wieder richtig versichert ist.
- Was müssen Ferialjobber/-innen beachten? – Eine kostenlose Checkliste bietet AK Rechtsberatung.
- Was ist ein Pflichtpraktikum? –Manche Schülerinnen und Studierende haben ein Pflichtpraktikum zu absolvieren, bei dem der Ausbildungszweck im Vordergrund steht und nicht die Arbeitsleistung. Der erlernte Stoff wird in Form von Arbeit praktisch umgesetzt.
- Welche Ansprüche haben Pflichtpraktikanten/-innen? – Normales Arbeitsverhältnis inkl. kollektivvertraglich festgelegten Lohn, anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaub bzw. Urlaubsersatzleistung.
TIPPs:
1.) Alles was mündlich vereinbart wurde, auch schriftlich geben lassen!
2.) Beihilfenbezieher/-innen sollten auf die Zuverdienstgrenzen achten!
3.) Arbeitsaufzeichnungen führen!
Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen einfach direkt an das engagierte Team der AK Rechtsberatung wenden unter rechtsschutz@akooe.at oder 050/6906-1.
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