News zur Antragstellung beim Stipendium

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
29. April 2024

Seit dem Wintersemester 2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur. Sie ermöglicht die Online-Antragstellung, die Einrichtung des elektronischen Postfachs oder die Übermittlung von Nachreichungen.

Wie das genau funktioniert, findet man unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html

Eine weitere Änderung: die Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt automatisch mit der Antragstellung des Stipendiums; es müssen keine Nachweise mehr vorgelegt werden.

Mit 1. September 2022 wurde die Studienbeihilfe erhöht. Die Studienbeihilfe, die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium wurden ab 1. September 2023 um 5,8 % angehoben.

Ab September 2024 steigt das erforderliche jährliche Einkommen für den Erhalt des Selbsterhalter:innen-Status von 8.580 Euro auf 11.000 Euro.

Weitere Infos gibts unter Studienbeihilfe nach Selbsterhalt | Arbeiterkammer Oberösterreich bzw. www.stipendium.at

 

 

 

 

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