Seit dem Wintersemester 2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur. Sie ermöglicht die Online-Antragstellung, die Einrichtung des elektronischen Postfachs oder die Übermittlung von Nachreichungen.
Wie das genau funktioniert, findet man unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html
Eine weitere Änderung: die Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt automatisch mit der Antragstellung des Stipendiums; es müssen keine Nachweise mehr vorgelegt werden.
Mit 1. September 2022 wurde die Studienbeihilfe erhöht. Die Studienbeihilfe, die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium wurden ab 1. September 2023 um 5,8 % angehoben.
Ab September 2024 steigt das erforderliche jährliche Einkommen für den Erhalt des Selbsterhalter:innen-Status von 8.580 Euro auf 11.000 Euro.
Weitere Infos gibts unter Studienbeihilfe nach Selbsterhalt | Arbeiterkammer Oberösterreich bzw. www.stipendium.at