Lohnsteuer-Tipps von der Expertin

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl
21. März 2024

Conny Schuller ist Beraterin in der AK und Expertin für Lohnsteuerfragen.

Wir freuen uns, dass Sie Zeit für ein Interview hatte!

Conny, Bildungskosten sind ja für lohnsteuerpflichtige Studierende steuerlich absetzbar. Eine banale Frage zu Beginn, wie weiß man eigentlich, ob man lohnsteuerpflichtig beschäftigt war? Zählen da z.B. ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis oder Ferialjobs dazu?

Relevant ist hier ausschließlich das steuerpflichtige Jahreseinkommen –  Ferialjobs oder geringfügige Beschäftigung zählen hier auch dazu.

Das Jahreseinkommen muss mind. 12.000 Euro pro Jahr betragen (Brutto, minus Sozialversicherung), wenn man also ca. 1.100 Euro pro Monat verdient, kann man davon ausgehen, dass man lohnsteuerpflichtig war bzw. ist.

Ein Tipp wäre z.B. Ausgaben (wenn möglich!) in das Jahr zu legen, in dem man steuerpflichtiges Einkommen hatte (z.B. durch Ratenzahlung o.ä.).

 

Und wie ist das in der Bildungskarenz?

Achtung! In der Bildungskarenz erhält man ein steuerfreies Weiterbildungsgeld vom AMS! Dieses zählt nicht als steuerpflichtiges Jahreseinkommen.

 

Bildungskosten – was genau zählt da dazu und wo kann ich das in der Arbeitnehmer:innenveranlagung anführen?

Viele Kosten, die bei einem Studium anfallen, können abgeschrieben werden, wie z.B. Fachliteratur und Studiengebühren.

Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung zählen auch dazu. Hier können das km-Geld, die tatsächlichen Kosten oder z.B. auch das Ticket für öffentliche Verkehrsmittel (Klimaticket) darunter fallen.

Beim Autofahrten muss auf Verlangen ein Fahrtenbuch vorgelegt werden (Beispiele für Fahrtenbücher gibt’s im Internet), bei öffentlichen Verkehrsmittel unbedingt die Tickets aufbewahren!

Auch Taggeld und Diäten können gewährt werden: Dienstreise | Arbeiterkammer

Internetkosten, notwendiges Equipment fürs Studium (z.B. auch Apps, Programme) können anteilig abgeschrieben werden – anteilig heißt, dass von einer Privatnutzung von 40 % ausgegangen wird (60 % können also abgeschrieben werden).

 

Erfolgt die Arbeitnehmer:innenveranlagung automatisch? Wie kann ich da Bildungskosten abschreiben?

Automatisch, also von Seiten des Finanzamtes, erfolgt nur dann eine automatische Veranlagung, wenn ein Guthaben vorhanden ist. Ansonsten kann jede/r selber einen Antrag stellen, unter www.finanzonline.at. 5 Jahre hat man dazu Zeit (wenn keine Pflichtveranlagung vorliegt).

 

Können Eltern für Ihre studierenden Kinder etwas abschreiben?

Fortbildungskosten sind immer personenbezogen, also nur die Person, die Lohnsteuer bezahlt, kann eine Arbeitnehmer:innenveranlagung machen. Eine Ausnahme ist die Pauschale für auswärtige Berufsausübung eines Kindes. Diese Pauschale können die Eltern für ihr Kind beantragen; die Pauschale ist übrigens unabhängig von der Familienbeihilfe.

 

Wieviel Prozente, welchen Betrag, bekomme ich eigentlich zurück?

In Prozenten kann man das nicht wirklich beziffern. Auf einige Fälle trifft zu, dass ca. 1/3 der Kosten durch das Abschreiben rückerstattet werden können.

Wieviel man erhält, richtet sich nach dem Jahreseinkommen und der bezahlten Lohnsteuer. Man kann maximal die eigene bezahlte Lohnsteuer zurückerhalten.

 

Conny, hast Du sonst noch Tipps für Studierende?

Ein Tipp wäre, potenzielle Kosten/Ausgaben mitzudokumentieren und Rechnungen/Onlinebelege aufzubewahren. Je genauer, strukturierter die Ausgaben in der Veranlagungen dokumentiert und erklärt werden, desto höher ist die Chance auf positive Erledigung.

Liebe Conny, ich bedanke mich herzlich für das Gespräch!

 

Anmerkung:

Das Lohnsteuer-Team der AK steht telefonisch unter (0)50 6906-1603 oder per mail unter lohnsteuerberatung@akooe.at zur Verfügung und gibt individuelle Steuerspartipps und Hilfe beim Ausfüllen.

 

 

Astrid Leonhartsberger-Ledl
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