Bildungskarenz, Bildungskarenz Plus, Bildungsteilzeit – wie geht das?

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl
10. März 2023

Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Bildungskarenz Plus sind gute Möglichkeiten, sich Zeit für Weiterbildung zu organisieren.

Gleich vorweg: für jede der drei Möglichkeiten braucht man das Einverständnis des Dienstgebers. Das Dienstverhältnis muss seit mind. 6 Monaten bestehen und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld muss vorliegen.

Die nachstehende Tabelle soll einen Überblick geben, Details zu allen Varianten gibt’s auf unserer website und in der AK-Bildungsberatung.

  Bildungskarenz Bildungskarenz plus Bildungsteilzeit
Dauer 2-12 Monate 2-12 Monate 4-24 Monate
Leistungsnachweis 20 Wochenstunden oder 8 ECTS am Ende des Semesters 20 Wochenstunden oder 8 ECTS am Ende des Semesters 10 Wochenstunden oder 4 ECTS am Ende des Semesters
Bezug Weiterbildungsgeld vom AMS (berechnet sich wie Arbeitslosengeld) Weiterbildungsgeld vom AMS (berechnet sich wie Arbeitslosengeld) Arbeitszeit wird reduziert, für jede reduzierte Stunde gibt’s ein Weiterbildungsgeld vom AMS
Ausbildungskosten Trägt ArbeitnehmerIn, Förderungen sind möglich Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Ausbildungskosten, die andere Hälfte übernimmt das Land OÖ Trägt ArbeitnehmerIn, Förderungen sind möglich
Besonderheiten Bildungskarenz Plus ist eine auf den Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2024 begrenzte Kurskostenförderung.
Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl

2 Gedanken zu „Bildungskarenz, Bildungskarenz Plus, Bildungsteilzeit – wie geht das?“

  1. Das können aber nur Besserverdienende in Anspruch nehmen. Ich bin auf jeden Cent angewiesen und da heißt es Vollzeit und Studium in der Freizeit. (Ich „darf“ wegen des UG 21 20 SWS zusätzlich machen, 16 davon prüfungsimmanent, obwohl ich schon genug Stunden hatte, was angeblich alleine auf der Uni Wien nicht gerade selten ist,)

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    • Liebe Frau Ecker! Ja, da haben Sie recht – eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit muss auch finanziell geplant und möglich sein. In der Bildungskarenz erhält man Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes und man kann ein solches z.B. auch mit einem Stipendium kombinieren (unter Beachtung der Einkommensobergrenzen).
      Auch wenn das bei Ihnen leider nicht der Fall sein dürfte, ich wünsche Ihnen auf jeden Fall alles Gute für Ihr Studium!
      Liebe Grüße! Astrid Leonhartsberger-Ledl

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