Versicherung für Studierende

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl
6. Oktober 2022

Nicht jede/r Studierende ist automatisch krankenversichert. Es gibt die Möglichkeiten, eine Selbstversicherung abzuschließen oder sich mitzuversichern.

Mitversicherung bei den Eltern

Die beitragsfreie Mitversicherung über die Krankenversicherung der Eltern (auch Großeltern, Adoptiveltern) ist für Studierende bis zum 27. Lebensjahr möglich (ausgenommen von dieser Altersgrenze sind behinderte Studierende).

Mitversicherung bei der/dem Partner*in

Ist die/der Ehepartner*in (oder bei nichtverheirateten Paaren, wenn man seit mind. 10 Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt) krankenversichert, besteht die Möglichkeit, sich mitzuversichern. Diese Mitversicherung ist im Gegensatz zur Mitversicherung bei den Eltern an keine Altersgrenze gekoppelt! Allerdings ist diese Variante nicht in jedem Fall beitragsfrei.

 Studentische Selbstversicherung

Besteht keine Möglichkeit zur Mitversicherung, können Studierende bei der Gesundheitskasse eine begünstigte studentische Krankenselbstversicherung abschließen (64,78 Euro monatlich, Stand 2022).

Die studentische Selbstversicherung ist nicht an ein Höchstalter gebunden, allerdings hat man keinen Anspruch auf die Selbstversicherung, wenn das Studium öfter als zweimal gewechselt wurde oder die Gesamtstudiendauer um mehr als vier Semester überschritten wurde.

Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte nach dem ASVG haben die Möglichkeit, sich um den monatlichen Beitrag von 68,59 Euro (Stand 2022) in der Pensions- und Krankenversicherung selbst zu versichern.

Weitere Infos: Versicherung für Studierende | Arbeiterkammer Oberösterreich oder direkt bei der Gesundheitskasse.

Infos zur Unfallversicherung und Pensionsvorsorge

Studierende sind durch die ÖH-Mitgliedschaft bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, bei Exkursionen, Praktika etc. automatisch unfallversichert. Auch am Weg zu diesen Veranstaltungen und am Heimweg besteht Versicherungsschutz.

Pensionsvorsorge:  Voraussetzung für einen Pensionsanspruch ist eine gewisse Anzahl von Beschäftigungsmonaten und/oder Ersatzzeiten. Zeiten eines Studiums finden bei der Pensionsberechnung nur dann Berücksichtigung, wenn dafür Beiträge entrichtet wurden.
Die Beiträge für den Nachkauf von Studienzeiten sind relativ hoch.

 

 

 

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl

Schreibe einen Kommentar