In Linz in der AK fand gestern das erste Mal nach einer pandemiebedingten Pause die Messe „Weiter mit Bildung“ wieder in Präsenzform statt. Viele sind gekommen um sich zu informieren, einer der Expertinnentalks war mit der Autorin dieses Beitrages zum Thema „Arbeiten und Studieren“. Die Fragen waren interessant, auch in Hinblick auf die kommende Reform der Studienförderung. Zusammengefasst nachstehend eine Auswahl der Fragen.
Zugang zum Studium: Welche Möglichkeiten gibt es, ohne Matura zu Studieren? Neben der klassischen Matura kann man ein Studium auch mit einer Berufsreifeprüfung (BRP), Studienberechtigungsprüfung oder an einer FH mit einem Studienbefähigungslehrgang beginnen. Wichtiger Unterschied: Während man bei der BRP eine allgemeine Studienberechtigung erwirbt aber kein SelbsterhalterInnenstipendium beziehen kann, erwirbt man mit der Studienberechtigungsprüfung bzw. dem Studienbefähigungslehrgang nur eine eingeschränkte Berechtigung für bestimmte Studiengänge kann dafür aber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen SelbsterhalterInnenstipendium schon während dieser Zeit beziehen.
Studienförderung: Wie funktioniert das mit dem SelbsterhalterInnenstipendium (SES)? Für das SES ist Voraussetzung, sich davor 4 Jahre selbst erhalten zu haben, sprich ein versicherungspflichtiges Einkommen von mindestens 8.580 Euro pro Jahr nachweisen zu können. Ist das der Fall – und die sonstigen Voraussetzungen liegen auch vor – kann SES bezogen werden. Mit der diesen Dienstag vorgestellten Novelle der Studienförderung soll es ab Herbst auf monatlich Euro 923 erhöht werden. Die Zuverdienstgrenze liegt bei 15.000 Euro im Jahr. Außerdem neu ab Herbst: Die Altersgrenze wird einer langen Forderung der Arbeiterkammer endlich entsprechend angehoben: von 35 auf 38 Jahre (bzw. von 30 auf 33)
Wie kann ich Studium und Beruf vereinbaren wenn ich kein SelbsterhalterInnenstipendium bekomme? Geht sich SES nicht aus (die vier Jahre noch nicht beisammen, verheiratet, schon mal inskribiert gewesen, Altersgrenze überschritten …) gibt es die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit, die eine Vereinbarkeit ermöglichen bzw. erleichtern. Liegen die Voraussetzungen der Bildungskarenz vor, erhalten die ArbeitnehmerInnen max. 12 Monate lang ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Bei der Bildungsteilzeit wird die Arbeitszeit reduziert. Neben dem Entgelt aus dem stundenreduzierten Arbeitsverhältnis erhalten ArbeitnehmerInnen während der Bildungsteilzeit vom Arbeitsmarktservice ein Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 0,86 Euro täglich (Wert 2022) für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird.
Alles Infos finden sich auf der Website der Arbeiterkammer Oberösterreich.