Wir wünschen ein gutes neues Jahr!
So wie jedes Jahr gibt es auch 2021 wieder Neuerungen, wie die jährlichen Wertanpassungen. Einige wichtige Werte sind nachstehend zusammengefasst:
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2021 475,86 Euro pro Monat.
Die begünstigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende (ab 27 Jahre) beträgt 63,44 Euro pro Monat; die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung 67,18 Euro pro Monat.
In der Bildungskarenz wird – wie 2020 – Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mind. 14,53 Euro täglich (ca. Euro 436/Monat) gewährt. Das Bildungsteilzeitgeld wird erhöht – auf 0,84 Euro pro reduzierter Normalarbeitsstunde.
Bei der Familienbeihilfe bleiben die Werte gleich wie 2020: ab Geburt 114 Euro pro Monat, ab 3 Jahre 121,90, ab 10 Jahre 141,50, ab 19 Jahre 165,10. Erhöhungen gibt es für erheblich behinderte Kinder (155,90 pro Monat) sowie bei mehreren Kindern. Die Zuverdienstgrenze beträgt 15.000,- Euro pro Kalenderjahr.
Alle Werte zusammengefasst gibt’s auf unserer website.
Bei der Studienbeihilfe hat sich die Zuverdienstgrenze geändert – auf 15.000 Euro pro Jahr.