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Verbesserungen für berufstätige Studierende statt zusätzlicher Belastungen

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Olivia Kaiser
30. November 2020

Die aktuelle Studierendensozialerhebung (SOLA) hat neuerlich gezeigt, dass die soziale Durchmischung an österreichischen Hochschulen zu wünschen lässt. Abgeschwächt wird diese Schieflage vor allem dadurch, dass in Österreich ein vergleichsweise hoher Anteil an Studierenden über den „zweiten Bildungsweg“ ein Studium beginnt. Diese Studierenden sind zumeist berufstätig, insgesamt ist die Berufstätigkeit unter allen Studierenden auf 65 Prozent gestiegen – Hauptgrund dafür bleibt die finanzielle Notwendigkeit. Die aktuell in den Medien kolportierten Änderungen im Universitätsgesetz, insbesondere die nunmehr erforderliche Mindeststudienleistung an Universitäten von 24 ECTS innerhalb der ersten beide Jahre (auf diesem Blog wurde bereits über die vorhergehenden Pläne von jährlich 16 ECTS berichtet) würden aber angesichts der derzeitigen Studienbedingungen gerade berufstätige Studierende zusätzlich belasten und damit die soziale Schieflage im Hochschulsystem weiter verschärfen.

Das wäre aber genau der falsche Weg: Die Bedürfnisse und Interessen berufstätiger Studierender sowie die soziale Dimension im Hochschulbereich müssen endlich ausreichend Beachtung finden. Diesen ohnehin bereits benachteiligten Gruppen dürfen nicht noch weitere Hürden in den Weg gestellt werden, stattdessen braucht es konkreten Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Beruf, wie etwa die Möglichkeit zur Anrechnung von einschlägiger Berufstätigkeit in den Studienplänen, verbesserte Information und Beratung über berufsbegleitende Studienvarianten und Ähnliches.

Grundsätzlich ist die Intention, ein zügiges Studieren zu forcieren, durchaus sinnvoll, allerdings wirkt eine Mindeststudienleistung bei gleichzeitiger „Exmatrikulation“ bei Nichterfüllung, überschießend und lässt die Lebensrealitäten der Studierenden außer Acht. Berufstätigkeit, Betreuungspflichten, Krankheit und dergleichen können dazu führen, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllbar sind. Gleichzeitig können die zeitlichen Beeinträchtigungen nicht immer im Vorfeld realistisch abgeschätzt werden, gerade auch mit Blick auf die zunehmenden Flexibilisierungstendenzen im Arbeitsleben. Die diskutierte Beurlaubung ohne Nennung von Gründen für 2 Semester ist in diesem Zusammenhang zwar ein sinnvoller Vorschlag, löst das Problem kurzfristig auftretender zeitlicher „Vereinbarkeits“-Probleme während des Studiums aber nicht.

Hier sollte also dringend noch mal nachgebessert und von einer Mindeststudienleistung samt „Exmatrikulation“ bei Nicht-Erfüllung Abstand genommen werden. Stattdessen braucht es dringend Maßnahmen für eine Verbesserung der Studienbedingungen, insbesondere für jene, die sich ein Vollzeitstudium nicht leisten können.

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