Für die meisten Studierenden wäre es sinnlos, ihre Heimplätze zu nutzen. Rein juristisch können die Heime die Mieten aber wie bisher verrechnen. Auch wenn viele Heimträger den MieterInnen zumindest bei den Kündigungsfristen entgegenkommen, sie sind angesichts der Corona-Krise zu keinem Kostennachlass verpflichtet. Ihre Argumentation, dass ein solcher Nachlass für sie kaum finanzierbar wäre oder zu späteren Mieterhöhungen führen müsste, ist nicht von der Hand zu weisen.
„Es kann aber nicht sein, dass die Letzten – in diesem Fall die jungen Leute und ihre Eltern – die Hunde beißen“, betont AK OÖ -Präsident Dr. Johann Kalliauer in einer Pressemeldung der OÖ Arbeiterkammer „Sie können für die Corona-Krise genau so wenig wie die Heimträger. Deshalb fordern wir, dass die Träger von Studierenden- und Schülerheimen staatliche Krisenhilfe erhalten, und dass diese Krisenhilfe in Form einer weitgehenden Kostenreduktion an die Betroffenen weitergegeben wird! Die Regierung kann das Problem leicht lösen. Und sie sollte es lösen, denn viele Menschen leiden schon genug unter den Krisenfolgen.“