Stipendium für das Sommersemester 2019 – Frist läuft!

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
25. April 2019
www.pixabay.com

Die Antragsfrist für die Studienbeihilfe für das Sommersemenster 2019 endet am 15. Mai.

Mit September 2017 wurde die Studienbeihilfe um 18 Prozent erhöht und der Kreis der Bezieher/-innen ausgeweitet – Antrag stellen lohnt sich!

Mithilfe der Handy-Signatur kann der Antrag bequem von zu Hause und unabhängig von Öffnungszeiten erledigt werden.

Alle Infos sowie die Onlineformulare sind unter www.stipendium.at zu finden. Wer unsicher ist, ob überhaupt ein Anspruch auf Stipendium besteht, kann dies mit dem Stipendienrechner der AK klären. Weitere Informationen, z.B. wer überhaupt Anspruch auf Studienbeihilfe hat und wie hoch diese sein kann findet man auf der WEBSITE der Arbeiterkammer.

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