Kranken- und Unfallversicherung für Studierende

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
15. Februar 2019

Kranken- und Unfallversicherung für Studierende

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Krankenversicherung

Nicht jede/r Studierende ist automatisch krankenversichert. Im folgenden sind die unterschiedlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Mitversicherung bzw. Selbstversicherung dargestellt.

Mitversicherung bei den Eltern

Die beitragsfreie Mitversicherung über die Krankenversicherung der Eltern (auch Großeltern, Adoptiveltern) ist für Studierende bis zum 27. Lebensjahr möglich (ausgenommen von dieser Altersgrenze sind behinderte Studierende).

Voraussetzung für die Mitversicherung sind,

  • dass entweder Familienbeihilfe bezogen wird oder
  • dass im 1. Abschnitt nach jedem Studienjahr dem Sozialversicherungsträger ein Leistungsnachweis von 8 Wochenstunden oder einer Teildiplomprüfung erbracht wird.

Mitversicherung bei der/dem Partner/in

Ist die/der EhepartnerIn krankenversichert, besteht die Möglichkeit, sich mitzuversichern. Dasselbe gilt für die Mitversicherung bei nichtverheirateten PartnerInnen, wenn man nachweislich (Meldezettel) seit mindestens 10 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Diese Mitversicherung ist im Gegensatz zur Mitversicherung bei den Eltern an keine Altersgrenze gekoppelt! Allerdings ist diese Variante nicht in jedem Fall beitragsfrei.

 Studentische Selbstversicherung

Besteht keine Möglichkeit zur Mitversicherung, können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen bei der Gebietskrankenkasse eine begünstigte studentische Selbstversicherung für 59,57 Euro (2019) im Monat abschließen.

Stipendienbezieher/-innen mit einer begünstigten Selbstversicherung erhalten ab dem 27. Lebensjahr automatisch mit dem Stipendium einen Versicherungskostenbeitrag von 19 Euro monatlich.

Die studentische Selbstversicherung ist nicht an ein Höchstalter gebunden, es gelten aber folgende Voraussetzungen:

  • Ordentlicher Wohnsitz in Österreich
  • Einkünfte unter 10.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
  • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel
  • Kein absolviertes Studium

Zu beantragen ist die studentische Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse (GKK) des Wohnorts.

Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte nach dem ASVG haben die Möglichkeit, sich um den monatlichen Beitrag von 63,07 Euro (für Versicherte nach dem B-KUVG: 63,68 Euro) in der Pensions- und Krankenversicherung selbst zu versichern.

Mit dem Abschluss einer Selbstversicherung erwirbt man pro Monat einer geringfügigen Beschäftigung einen vollen Versicherungsmonat, der sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung als Beitragsmonat zählt.

Der Antrag auf Selbstversicherung ist bei der GKK zu stellen.

Allgemeine Selbstversicherung

Kommt die studentische Selbstversicherung nicht in Frage, kann man sich zwar auch bei der GKK selbst versichern, aber zu einem höheren Preis. Genauere Infos dazu gibt es direkt bei der GKK.

 

Gesetzliche Unfallversicherung

Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz besteht eine Unfallversicherung.

  • für Studierende mit österreichischer Staatsbürger- bzw. Staatsbürgerinnenschaft
  • für zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene BewerberInnen
  • für ausländische Studierende, mit deren Herkunftsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder die im Sinne des § 4 Studienförderungsgesetz gleichgestellt sind oder die anerkannte Flüchtlinge sind.

 

Diese Unfallversicherung besteht von Gesetzes wegen. Es ist keine Anmeldung oder Antragstellung erforderlich und es werden von den Versicherten keine Beiträge eingehoben.

Versichert sind jene Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Ein Freizeitunfall fällt also nicht in den Rahmen dieser Versicherung. Geschützt ist auch der Weg zwischen Wohnung/Studienort und zurück.
Der Unfall muss der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden.

 

ÖH-Versicherung

Vom ÖH-Beitrag entfällt ein Teil auf die ÖH-Versicherung, welche die ÖH für alle Studierenden abgeschlossen hat. Mehr Informationen dazu findet man hier. Die ÖH-Versicherung wird vom Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten betreut.

 

Nähere Informationen zum Thema Studentische Selbstversicherung finden sich auf den Seiten des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger.

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bietet einen Online-Ratgeber, mit dem individuell die Voraussetzungen für die begünstigte Studentenversicherung überprüft werden können.

 

Online-Ratgeber und –Rechner, weitere links

Selbstversicherung für StudentInnen

Nähere Informationen zum Thema „Studentische Selbstversicherung“

 

 

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1 Gedanke zu „Kranken- und Unfallversicherung für Studierende“

  1. Vielen Dank für die Aufklärung. Das Thema war mir als ich Student war, nicht wirklich klar.Wichtig ist dabei auch die Deckung im Falle eines Auslandssemesters. Wir haben mittlerweile einige Anfragen von Studenten die leider die gesetzliche und die private Versicherung hier vermischen. In Zukunft kann ich guten Gewissens auf diesen Beitrag verweisen, danke dafür.

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