Letzte Möglichkeit: Heizkostenzuschuss für Oberösterreich 2017/2018 beantragen

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl
19. März 2018
Quelle: www.pixabay.com

 

 

Bis zum 13. April 2018 besteht noch die Möglichkeit, um einen Heizkostenzuschuss des Landes OÖ anzusuchen.

 

 

Wann wird gefördert?

Wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die folgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • € 889,84 bei Alleinstehenden
  • € 1.334,17 bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften
  • Pro Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um je € 166,37.

Der/Die Antragsteller/-in muss einen eigenen Haushalt führen (bei Heimunterbringung ist das nicht der Fall) und tatsächlich für die Heizkosten aufkommen. Es muss sich bei der Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln und die Wohnung muss in Oberösterreich liegen. Zum Einkommen zählen alle zur Deckung des Lebensbedarfes bestimmten Leistungen, wie z.B. auch SelbsterhalterInnenstipendium einschließlich einer allenfalls dazu angerechneten Familienbeihilfe

Was wird gefördert?

Heizkosten für die Heizperiode 2017/2018, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.

Wie wird gefördert?

Gewährt wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018 in Höhe von 152 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Von einzelnen Gemeinden aus Gemeindemitteln ausbezahlte Heizkostenzuschüsse werden beim Heizkostenzuschuss des Landes OÖ angerechnet.

Antragstellung

Die Antragstellung hat in der Zeit vom 8. Jänner 2018 bis spätestens 13. April 2018 zu erfolgen. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2017.

Das Antragsformular um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss des Landes OÖ sowie das Antragsformular gibt es hier.

 

 

Astrid Leonhartsberger-Ledl
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