Bis zum 14. April 2017 besteht noch die Möglichkeit um einen Heizkostenzuschuss des Landes OÖ anzusuchen.
Wann wird gefördert?
Wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die folgenden Grenzen nicht übersteigt
- € 889,84 bei Alleinstehenden
- € 1.334,17 bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften
Pro Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um je € 166,37.
Der/Die Antragsteller/-in muss einen eigenen Haushalt führen (bei Heimunterbringung ist das nicht der Fall) und tatsächlich für die Heizkosten aufkommen. Es muss sich bei der Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln und die Wohnung muss in Oberösterreich liegen.
Wie wird gefördert?
Gewährt wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017
- in Höhe von € 152 pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen liegt,
- in Höhe von € 76 pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen diese Einkommensgrenzen um bis zu maximal 50 Euro überschreitet.
Das Antragsformular um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen.
Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss des Landes OÖ gibt es hier.