
Masterlehrgänge boomen. Immer öfter bieten Hochschulen neben ordentlichen Studien auch kostenpflichtige Weiterbildungslehrgänge an. Zusätzlich durften bis Ende 2012 auch außeruniversitäre Bildungseinrichtungen Mastertitel vergeben. Für Bildungsinteressierte ist es oft schwer, den Dschungel der Angebote zu durchblicken. Die Entscheidung für das falsche Angebot kann teuer werden.
Masterstudium und Masterlehrgang
Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen bieten neben ordentlichen Studien (Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien) auch kostenpflichtige Weiterbildungslehrgänge an. Ein Teil dieser Lehrgänge schließt seit jeher mit einem Mastertitel (MBA, MSc etc.) ab.
Stand vor einigen Jahren ein Mastertitel noch klar für den Abschluss einer postgradualen Weiterbildung, so ist das seit Einführung des dreigliedrigen Studiensystems (Bachelor, Master, Doktorat) nicht mehr so. Hinter einem „Master of…“ kann seither ein 10-semestriges Studium oder ein 4-semestriger Lehrgang stehen.
Achtung:
Master ist nicht gleich Master! Hinter gleichlautenden akademischen Titeln (siehe HELP.gv.at) können unterschiedliche Ausbildungen stehen. Die mit dem Abschluss einhergehenden Rechte unterscheiden sich erheblich.
MasterSTUDIUM ist nicht gleich MasterLEHRGANG
Masterstudium | Masterlehrgang bzw. Lehrgang universitären Charakters |
Anbieter |
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Zugangsvoraussetzung | Bachelorstudium |
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Umfang / Anforderungen
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60 bis 120 ECTS |
Kosten
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in der Regel keine (Ausnahme: Fachhochschulen, Privatuniversitäten) |
in der Regel kostenintensiv |
Anschlussstudium | Doktorat (Achtung aber bei grenzüberschreitenden Kooperationen) | in der Regel kein Zugang zum Doktorat |
Studienbeihilfe | ja | nein |
Abschluss | Mastertitel | Mastertitel |
Lehrgänge universitären Charakters
Zur Undurchsichtigkeit im Bereich der Hochschulabschlüsse trägt bei, dass auch bestimmte außeruniversitäre Einrichtungen bis Ende 2012 „Lehrgänge universitären Charakters“ anbieten und Mastertitel verleihen durften.
Hinweis:
Mit 1.1.2013 haben außeruniversitäre Einrichtungen die Berechtigung, Mastertitel zu verleihen, verloren! Wollen sie weiterhin Weiterbildungslehrgänge anbieten, die mit einem akademischen Titel abschließen, dann benötigen sie jetzt eine in- oder ausländische Universität als Kooperationspartner.