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Master ist nicht gleich Master

Andrea Kaltenbrunner
Andrea Kaltenbrunner
21. März 2017
Quelle: pixabay.com
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Masterlehrgänge boomen. Immer öfter bieten Hochschulen neben ordentlichen Studien auch kostenpflichtige Weiterbildungslehrgänge an. Zusätzlich durften bis Ende 2012 auch außeruniversitäre Bildungseinrichtungen Mastertitel vergeben. Für Bildungsinteressierte ist es oft schwer, den Dschungel der Angebote zu durchblicken. Die Entscheidung für das falsche Angebot kann teuer werden.


Masterstudium und Masterlehrgang

Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen bieten neben ordentlichen Studien (Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien) auch kostenpflichtige Weiterbildungslehrgänge an. Ein Teil dieser Lehrgänge schließt seit jeher mit einem Mastertitel (MBA, MSc etc.) ab.

Stand vor einigen Jahren ein Mastertitel noch klar für den Abschluss einer postgradualen Weiterbildung, so ist das seit Einführung des dreigliedrigen Studiensystems (Bachelor, Master, Doktorat) nicht mehr so. Hinter einem „Master of…“ kann seither ein 10-semestriges Studium oder ein 4-semestriger Lehrgang stehen.

Achtung:
Master ist nicht gleich Master! Hinter gleichlautenden akademischen Titeln (siehe HELP.gv.at) können unterschiedliche Ausbildungen stehen. Die mit dem Abschluss einhergehenden Rechte unterscheiden sich erheblich.

 

MasterSTUDIUM ist nicht gleich MasterLEHRGANG

 

  Masterstudium Masterlehrgang bzw. Lehrgang universitären Charakters

Anbieter
  • Universitäten
  • Privatuniversitäten
  • Fachhochschulen
  • Universitäten
  • Privatuniversitäten
  • Fachhochschulen
  • Pädagogische Hochschulen
  • private Bildungsanbieter

Zugangsvoraussetzung      Bachelorstudium
  • unterschiedlich
  • in der Regel Matura Studium nicht immer nötig

Umfang / Anforderungen

 

  • mind. 4 Semester
  • mind. 120 ECTS Qualitätsanforderungen
    60 bis 120 ECTS

Kosten

 

in der Regel keine    (Ausnahme:     Fachhochschulen,
Privatuniversitäten)
in der Regel kostenintensiv

Anschlussstudium Doktorat (Achtung aber bei grenzüberschreitenden Kooperationen) in der Regel kein Zugang zum Doktorat

Studienbeihilfe  ja nein

Abschluss Mastertitel Mastertitel

 

Lehrgänge universitären Charakters

Zur Undurchsichtigkeit im Bereich der Hochschulabschlüsse trägt bei, dass auch bestimmte außeruniversitäre Einrichtungen bis Ende 2012 „Lehrgänge universitären Charakters“ anbieten und Mastertitel verleihen durften.

Hinweis:
Mit 1.1.2013 haben außeruniversitäre Einrichtungen die Berechtigung, Mastertitel zu verleihen, verloren! Wollen sie weiterhin Weiterbildungslehrgänge anbieten, die mit einem akademischen Titel abschließen, dann benötigen sie jetzt eine in- oder ausländische Universität als Kooperationspartner.

Andrea Kaltenbrunner
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