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AsylwerberInnen und Universitäten

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Karin Ortner
29. Dezember 2015
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Nach der Flucht in der neuen Heimat Fuß fassen, wieder ein Stück Normalität finden: Für schulpflichtige Flüchtlingskinder funktioniert das einigermaßen geordnet über eine schnelle Integration ins österreichische Schulsystem. Aber was machen jene, die in ihrem Herkunftsland studiert haben bzw. ein Studium abgeschlossen haben?

Im Herbst hat die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) die Initiative MORE ins Leben gerufen: AsylwerberInnen bekommen an Österreichs Universitäten einen Zugang als außerordentliche HörerInnen. Sie sollen dadurch einen unbürokratischen Zugang zu Vorlesungen und Kursen erhalten. Die teilnehmenden Universitäten informieren auf ihrer jeweiligen Website über die konkreten Angebote. Die JKU beispielsweise bietet im Wintersemester für 52 AsylwerberInnen zwei Deutschkurse an. Einen für EinsteigerInnen und einen für Fortgeschrittene. Ein Buddy-System soll eine individuelle Betreuung sicherstellen. Die Mehrheit der Linzer MORE-Studierenden hat bereits im Herkunftsland eine Universität besucht: 23 MORE-Studierende haben bereits einen Hochschulabschluss, 17 haben bereits im Herkunftsland mit einem Studium begonnen.

Apropos abgeschlossenes Studium: Was tun jene, die bereits ein Studium abgeschlossen haben und sich dieses anrechnen lassen wollen? Sie können die Nostrifizierung ihres Studienabschlusses beantragen. Dies ist allerdings ein langer und steiniger Weg. ENIC-NARIC Austria ist die erste Anlaufstelle im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Bildung (LINK). Dort kann zwar die Nostrifizierung nicht beantragt werden, aber man bekommt eine Vorab-Information. Beantragt wird sie dann bei der zuständigen Universität oder Fachhochschule. Allerdings muss die/der AntragstellerInnen zuvor nachweisen, dass die Nostrifizierung zwingend nötig ist. Was häufig schwierig ist. Man bräuchte entweder eine Bestätigung eineR zukünftigen ArbeitgeberIn oder ein Schreiben einer Behörde. Hat man das, kann angesucht werden. Abgesehen von den vielen – häufig nicht vorhandenen – Unterlagen, die beizulegen sind (Geburtsurkunde, Reisepass, Aufenthaltstitel, Reifeprüfungszeugnis, Lebenslauf, Urkunde über Studienabschluss…) muss überdies eine Nostrifizierungstaxe entrichtet werden. Nach einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit kommt das Ergebnis per Bescheid. Ist dieser negativ, kann man versuchen, das Studium nochmals zu belegen und sich einzelne Prüfungen anrechnen lassen. Manchmal gibt es auch Bescheide „mit Auflagen“, es müssen also einzelne Prüfungen wiederholt werden, bevor der Abschluss anerkannt ist. Notwendige Voraussetzung in allen Fällen: Beherrschen der deutschen Sprache. Die erste und wichtigste Integrationsmaßnahme bleibt also Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache. Hierzu braucht es ausreichend staatliche Angebote.

 

Liebe LeserInnen, wir wünschen euch alles Gute für das kommende Jahr 2016 und einen guten Rutsch!

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