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Jetzt Heizkostenzuschuss beantragen!

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Melanie Benning
26. März 2015
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In unserem Blogartikel Elf Prozent der Studierenden können sich heizen nicht leisten wurde bereits das Thema Heizkostenzuschuss angeschnitten.

Auch im Jahr 2015 können zwischen 15.Jänner und spätestens 15. April sozial bedürftige Personen einen Heizkostenzuschuss beim Land Oberösterreich beantragen! Gefördert werden die Heizkosten der Heizperiode 2014/15.

Voraussetzung:

  • Sozial förderbedürftig – Einkommensgrenzen für Alleinstehende EUR 872,31, Lebensgemeinschaften EUR 1.307,98
  • eigener Haushalt
  • Hauptwohnsitz Oberösterreich (Förderung Land OÖ)
  • tatsächliches Aufkommen für Heizkosten

Möglich ist ein einmaliger Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2014/2015

  • in Höhe von 152 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt,
  • in Höhe von 76 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen diese Einkommensgrenzen um bis zu maximal 50 Euro überschreitet.

Das Ansuchen um Zuerkennung des Zuschusses ist beim Wohnsitzgemeindeamt einbringen.

Nähere Informationen bietet die Abteilung Soziales, Landesregierung OÖ, unter Telefon (+43 732) 77 20-152 21 und E-Mail so.post@ooe.gv.at

 

 

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