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Studium unterbrechen bzw. pausieren, geht das?

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Melanie Benning
16. März 2015
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Pause vom Studium erwünscht? Ja, das wär’s.

Ein Studium einfach zu unterbrechen oder sozusagen zu pausieren, kann allerdings  negative Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer aufgrund von längerer Krankheit, Schwangerschaft, Ableistung eines Präsenz – oder Zivildienstes (Einberufungsbefehl), Betreuung von eigenen Kindern oder sonstigen wichtigen Gründen sein Studium nicht fortsetzen kann, kann um eine Beurlaubung ansuchen. Diese ist direkt mit der Universität/ FH/ PH zu vereinbaren und dementsprechend sind zusätzliche Unterlagen nachzuweisen.

Wer jedoch aufgrund von einem tollen Jobangebot, einer langen Reise, Lust auf mehr Freizeit oder ähnlichem sein Studium pausieren möchte, der sollte vielleicht folgendes beachten:

Studienplanwechsel: jede/r Studierende ist mit einer Matrikelnummer  in „seinem/ihren“ Studienplan (Curriculum), der mit einer Studienkennzahl und Datum versehen ist, registriert. Wenn man das Studium unterbricht, dann kann es sein, dass man nicht mehr im selben Studienplan weiterstudieren kann, falls in der Zwischenzeit Lehrinhalte verändert oder adaptiert wurden – wenn es –  kurz gesagt – eine neue Version des Studienplans gibt. Es gibt also in dem Sinn keine Pause, sondern einen Abbruch mit Wiedereinstieg.

Beispiel: manche Personen befinden sich noch in Diplomstudien, z.B. im Studienplan Sozialwirtschaft 2001W (Studienplan Wintersemester 2001). Dieses Studium hat z.B. auch an der JKU Linz ein Ablaufdatum: 30.09.2016 (JKU Homepage) Wer dieses Datum überschreitet oder jetzt das Studium abbricht, kann nicht mehr in diesem Studienplan weitermachen. Auch Personen derselben Studienrichtung können sich in unterschiedlichen Studienplänen befinden, je nachdem wann sie angefangen haben.

Studienbeihilfe:   Wer sein Studium unterbricht, sollte darauf achten, den Anspruch auf Studienbeihilfe nicht zu verlieren! Wenn man nur ein Semester studiert, kann es passieren, dass es zu Rückforderungen der Studienbeihilfe kommt. Diesbezüglich informiert man sich am besten direkt bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde – www.stipendium.at

Wer das Studium abbricht und dann doch wieder studieren gehen möchte, der sollte sich jedenfalls mit dem Thema Anerkennung von bisherigen Lehrveranstaltungen etc. beschäftigen. Zu diesem Thema folgt demnächst ein Artikel in unserem AK Blog. Bei Fragen zur Anerkennung sollte man sich jedenfalls direkt an die Universität wenden!
Wer also just for fun sein Studium pausieren möchte, sollte sich das gut überlegen.

Bei allgemeinen Fragen steht die AK Bildungsberatung gerne zur Verfügung unter bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601.

Bei spezifischen Anliegen und Anerkennungsfragen ist es empfehlenswert sich direkt an die Universität zu wenden!

 

 

 

 

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12 Gedanken zu „Studium unterbrechen bzw. pausieren, geht das?“

  1. Hallo allerseits,

    ich habe mein Studium nach dem Bachelor pausiert, um ein Jahr in Japan zu arbeiten. Nun spiele ich mit dem Gedanken, dieses Jahr zu verlängern, würde aber während meines Masters nur ungern meinen Anspruch auf ein Selbsterhalterstipendium verlieren. Wie lange kann ich mein Studium pausieren ohne den Anspruch zu verlieren?

    Liebe Grüße
    Andreas Lechner

    Antworten
    • Lieber Herr Lechner,
      nach Abschluss eines Bachelorstudiums muss ein Masterstudium innerhalb von 30 Monaten aufgenommen werden, damit der Anspruch auf Studienbeihilfe nicht verloren geht. Weitere Voraussetzungen für den Bezug der Studienbeihilfe (z.B Altersgrenze) finden Sie auf unserer website.
      Alles Gute und liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  2. Guten Tag,

    ich befinde mich im 4. Semester und beziehe das Selbsterhalterstipendium.
    75 ECTS habe ich bereits positiv absolviert. Mit Abschluss des Sommersemesters werden es 100 ECTS sein.
    Nun ist es so, dass sich meine mentale Gesundheit stark verschlechtert hat und ich dadurch gezwungen sein werde mein Studium mit Ende Juni zu unterbrechen.

    Wenn ich nun nicht in der Mindeststudienzeit wieder einsteige, muss ich dann den Studienbeitrag bezahlen oder läuft die Regelstudienzeit nach der Pausierung weiter mit dem 5. Semester?
    Muss ich das Selbsterhalterstipendium zurückzahlen weil ich noch nicht abgeschlossen habe?

    Danke für die Hilfe.
    Liebe Grüße
    Simone

    Antworten
    • Liebe Simone, wenn es um eine Unterbrechung des Studiums geht, ist es am besten, sich – so rasch wie möglich – mit der Stipendienstelle in Verbindung zu setzen! (Allgemeine Infos zu Nachweispflichten fürs Stip gibts unter https://www.stipendium.at/stipendien/studienbeihilfe ). Bezüglich des Studienbeitrags bitte mit der Uni Kontakt aufnehmen.
      Alles Gute, v.a. auch für Ihre Gesundheit!
      Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  3. Hallo!

    Was passiert mit der Studienbeihilfe wenn ich das Studium während des zweiten Semesters abbreche und bereits 12 ECTS Punkte gesammelt habe.
    Muss ich dann etwas zurückzahlen, wenn ich es zum Beispiel Anfang April abbreche?

    Liebe Grüße & danke im Voraus!

    Antworten
    • Liebe Lisa,
      der Nachweis eines günstigen Studienerfolgs ist vor allem in den ersten beiden Semestern beziehungsweise dem 1. Studienjahr wichtig: Wird der geforderte Studienerfolg nicht erbracht, so ist wenigstens die Hälfte davon vorzuweisen, da andernfalls die bereits erhaltene Studienbeihilfe zurückzuzahlen ist. Das wären im Normalfall nach den ersten beiden Semestern der Nachweis über 30 ECTS-Punkte oder 14 Semesterstunden. Weitere Infos gibts auf unserer website.
      In Deinem Fall würden wir dringend raten, mit der Stipendienstelle Kontakt aufzunehmen und das im Detail abzuklären. Alles Gute dafür! Liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  4. Hallo!

    Ich würde sehr gerne ein Au-Pair Jahr in den USA absolvieren… ist es möglich, aufgrund dessen das Studium zu „pausieren“ und danach weiter zu studieren?

    Freundliche grüße 🙂

    Antworten
    • Liebe Sarah,
      eine Beurlaubung ist direkt mit Deiner Uni/PH zu klären bzw. zu beantragen. Wer sein Studium unterbricht, sollte darauf achten, den Anspruch auf Studienbeihilfe nicht zu verlieren! Nähere Infos gibt’s bei der Stipendienstelle http://www.stipendium.at
      Solltest Du noch Infos zum Thema Au pair brauchen, bitte das Jugendservice des Landes OÖ kontaktieren: https://www.jugendservice.at/au-pair/
      Alle Gute für Dein Vorhaben! Liebe Grüße!

      Antworten
  5. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte ein freiwilliges Jahr beim Budesheer absolvieren. Ist es auch bei einer freiwilligen Meldung möglich, sein Studium zu pausieren oder ist das nur bei einem Einberufungsbefehl bei männlichen Studierenden möglich?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Manuela Prior

    Antworten
    • Hallo Frau Prior,

      bitte fragen Sie diesbezüglich direkt bei Ihrer Universität nach, da die Regelungen aufgrund der Universitätsautonomie unterschiedlich sein.

      Viele Grüße
      Andrea Kaltenbrunner

      Antworten

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