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Mobilitätsstipendium (MOS) in Zukunft auch trotz Vorstudium in Österreich möglich!

Karin Ortner
Karin Ortner
19. November 2014
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Gute Nachrichten! In Zukunft ist es möglich nach einem Vorstudium in Österreich das Studium zu wechseln und trotzdem Mobilitätsstipendium (MOS) zu beantragen! Wie war das denn bisher?

Man will im Ausland studieren und das Mobilitätsstipendium erhalten? (Das Mobilitätsstipendium ist jene Studienförderung, die gewährt wird, wenn ein Studium zur Gänze im Ausland absolviert wird, in der Höhe orientiert sie sich am normalen Stipendium). Wenn die angehende Studentin* noch nie in Österreich studiert hatte und die anderen Voraussetzungen für die Studienförderung erfüllt, war das auch bisher kein Problem. Wenn man aber zuerst 1 oder 2 Semester in Österreich studiert hat, und im Rahmen dieser Erfahrungen den Entschluss und den Mut gefasst hat, ein Studium im Ausland zu machen, ging man bisher leer aus.

Dank eines hervorragenden Zusammenspiels von Arbeiterkammer OÖ, Stipendienstelle und Ministerium hat sich das geändert:

Der Anlassfall: Ein Student (2 Semester Soziologie an der JKU, jetzt Medizinstudium im Ausland) kommt mit einem ablehnenden Bescheid zu uns in die AK-Bildungsberatung. Die Beraterin schildert den Fall der Referentin in der Bildungsabteilung. Eine Prüfung der gesetzlichen Grundlagen zeigt, dass diese Interpretation aus ihrer Sicht nicht zulässig ist. Ihre Stellungnahme schickt sie an die Stipendienstelle und diese ans Ministerium mit der Bitte um rechtliche Prüfung.

Zwei Monate später, das erfreuliche Ergebnis:

Die Richtlinien werden geändert, Studierende können hinkünftig unter gewissen Voraussetzungen sehr wohl Mobilitätsstipendium beziehen.

Im Detail:

  • Bei einem Semester  Vorstudium ist der Wechsel ok, es muss noch kein Erfolg vorgelegt werden (Auszahlung MOS nach Vorlage von 15 ECTS aus dem ausl. Studium, ab dem ersten Semester im Ausland)
  • Bei zwei Semester Vorstudium muss aus dem Inland ein günstiger Erfolg (30 ECTS) vorgelegt werden, Auszahlung MOS jedoch auch erst nach Vorlage 15 ECTS aus dem ausländischen Studium, auch schon ab dem 1. Sem. im Ausland rückwirkend
  • Bei zwei Semester Vorstudium, wenn kein günstiger Erfolg vorgelegt wird, kann Mobilitätsstipendium erst nach Vorlage eines günstigen Erfolges (30 ECTS) aus dem ausländischen Studium ausbezahlt werden, jedenfalls aber erst ab dem 2. Semester, für das 1. Semester ist kein MOS möglich
  • Bei Wechsel nach mehr als 2 Semestern gibt es auch bei MOS die Stehzeit, Antrag kann erst nach Absolvierung von genau so vielen Semestern wie im Inland gewährt werden.
  • Wichtig ist dabei, dass aus dem Vorstudium im Inland keine Stunden angerechnet werden, sonst wird das Studium nicht zur Gänze im Ausland absolviert. Somit gibt es auch keine Verkürzung der Stehzeit durch Anrechnungen.

Genaue Anfrage wie immer an die engagierten Kolleginnen von der Stipendienstelle!

 

* Am 10. Oktober war Equal-Pay-Day in Österreich. (In Oberösterreich ist die Gehaltsschere noch viel größer, hier war er schon am 24. September) Das heißt, dass wir Frauen ab diesem Tag bis zum Ende des Jahres im Vergleich zu den Männern gratis arbeiten. Als kleiner Beitrag der Sichtbarmachung der Gehaltsschere werden meine Blogeinträge bis zum Ende des Jahres ausschließlich in der weiblichen Form verfasst. Die weibliche Form gilt für das weibliche und das männliche Geschlecht. Männer sind selbstverständlich mitgedacht.

Karin Ortner
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