Ob nun berufstätige Studierende oder studierende Berufstätige – das Thema Versicherung betrifft alle.
Grundsätzlich kann man folgende Versicherungszweige zusammenfassen: Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung, Krankenversicherung. Folgend sind die wichtigsten Versicherungsmöglichkeiten für Studierende zusammengefasst.
Mitversicherung
In vielen Fällen sind Studierende bis zum 27. Geburtstag mit ihren Eltern mitversichert. Es ist auch möglich sich in der Krankenversicherung mit Ehepartner/-innen und Lebensgefährt/-innen mitversichern zu lassen.
Selbstversicherung
Die begünstigte Selbstversicherung beträgt aktuell EUR 52,68* und ist nur dann möglich, wenn berufstätige Selbstversicherte die Einkommensgrenze gemäß Studienförderungesetz nicht überschreiten (EUR 10.000 Kalenderjahr 2015).
Geringfügige Beschäftigung
Für geringfügig Beschäftigte gibt es eine preiswerte Selbstversicherung – Kranken- und Pensionsversicherung – in der Höhe von EUR 55,79,*. Hierbei ist ein Anspruch auf Geldleistungen wie z.B. Krankengeld, Wochengeld, etc. möglich.
Beschäftigung bei mehreren Dienstgebern
Wenn die Geringfügigkeitsgrenze aufgrund von mehreren Beschäftigungsverhältnissen überschritten wird – EUR 395,31,-/mtl.*– entsteht eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung, jedoch nicht in der Arbeitlosenversicherung.
Versicherung durch Vollbeschäftigung
„Echte“ oder „freie“ Dienstnehmer/-innen mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze sind grundsätzlich ab dem ersten Tag vollversichert. Der Versicherungsschutz liegt also in allen drei Zweigen der Sozialversicherung vor: Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Zudem ist der Versicherungsschutz auch im Fall von Arbeitslosigkeit gegeben.
Unfallversicherung
Alle Arbeitnehmer/-innen sind unfallversichert und den gesamten Betrag zur Unfallversicherung zahlt der/die Dienstgeber/-in. Studierende sind durch die ÖH- Mitgliedschaft bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, bei Exkursionen, Praktika etc. automatisch unfallversichert. Auch am Weg zu diesen Veranstaltungen und am Heimweg besteht Versicherungsschutz.
TIPP: Selbst- und Weiterversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung unbeschränkt absetzbar. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Wohnsitzfinanzamt.
*Achtung alle Werte unterliegen der jährlichen Anpassung gemäß ASVG = Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und können sich somit z.B. zu Jahresbeginn 2015 wieder ändern.
Für weitere Fragen zur Versicherung stehen die Berater/-innen der OÖ Gebietskrankenkasse zur Verfügung unter:
OÖ GKK
Gruberstraße 77, 4021 Linz
05 78 07 – 5043 10