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Studienabschlussstipendium, SelberhalterInnenstip und Co! Die Vielfalt an Studienförderungen.

Karin Ortner
Karin Ortner
19. September 2013
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Minister Töchterle will die Inflation bei der Studienförderung abgelten, war letztens in den Zeitungen zu lesen. Ein Zufall, dass diese Ansage zeitnah zu den Nationalratswahlen kommt? Immerhin hätte er es als verantwortlicher Minister schon die letzten Jahre in der Hand gehabt, die längst anstehende Erhöhung der Studienförderung durchzuführen. Seine Aussage ist jedoch ein guter Anlass, einen Blick auf die unterschiedlichen Studienförderungen in Österreich zu werfen:

Wenn von Studienförderung die Rede ist, wird meist die staatliche Studienförderung gemeint, gemeinhin auch als „Stipendium“ bekannt. Daneben gibt es auch eine Reihe privater Stipendien. Der OeAD (Österreichischer Austauschdienst) bietet mit Grants eine umfassende Datenbank privater Stipendien und Forschungsförderung an.

Zurück zum staatlichen Stipendium: Es gliedert sich grob in das „normale“ Stipendium (die „Studienbeihilfe“), in das „SelbsterhalterInnenstipendium“,  das „Mobilitätsstipendium“ und in das wenig bekannte „Studienabschlusstipendium“.

Studienbeihilfe: Wenn die Eltern aufgrund ihrer Einkommenssituation die Kosten für ein Studium nicht tragen können, greift die Studienförderung. Neben der sog. „sozialen Förderwürdigkeit“ muss auch ein „günstiger Studienerfolg“ vorliegen.

SelbsterhalterInnenstipendium:  Als Sonderform der Studienbeihilfe ist es für Studierende vorgesehen, die sich vor dem ersten Bezug der Studienbeihilfe mindestens vier Jahre mit einem eigenen Einkommen von mindestens € 7.272,–  „selbst erhalten“  haben. Das Einkommen der Eltern wird nicht berücksichtigt, jenes einer / eines Ehepartnerin / Ehepartners allerdings schon. Ein günstiger Studienerfolg muss auch hier vorliegen.

Mobilitätsstipendium: Seit einigen Jahren ist es möglich, auch für ein zur Gänze in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz betriebenes Studium eine Studienförderung in Form eines Mobilitätsstipendiums zu bekommen. Soziale Förderungswürdigkeit und günstiger Studienerfolg sind auch hier analog zu den Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe Voraussetzung.

Studienabschlussstipendium: Diese Förderung gibt es für Studierende, die ihr Studienziel fast erreicht haben. Voraussetzung ist, dass nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen, und – falls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist – diese bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen worden ist. Die Berufstätigkeit muss in dieser Zeit aufgegeben werden (zB Bildungskarenz).

Auch wenn die Studienförderung in Österreich dringend reformiert gehört, es existieren unterschiedliche Möglichkeiten, die teilweise zu wenig bekannt sind.  Details gibt es auch bei AK Bildungsberatung.

 

Karin Ortner
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