Möglicherweise interessant für alle, die die Studienberechtigungsprüfung bzw. Teile davon gemacht, und dann – aus welchen Gründen auch immer – kein Studium begonnen oder abgeschlossen haben:
Wer Mathematik 3 oder Fremdsprache 2 positiv erledigt hat, kann sich diese beiden Prüfungen für die Berufsreifeprüfung einfach anrechnen lassen und muss daher lediglich die Prüfung Deutsch und eine Fachprüfung ablegen! Die Berufsreifeprüfung ist sehr viel weiter gefasst als die Studienberechtigungsprüfung, gilt als Matura und berechtigt für alle Studienrichtungen. Details zur Berufsreifeprüfung finden sich hier:
Im Detail:
Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen von Studienberechtigungsprüfungen in den Pflichtfächern „Mathematik 3“
und „Lebende Fremdsprache 2“ gemäß dem Studienberechtigungsgesetz, BGBl. Nr. 292/1985, dem Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, dem Hochschul-Studienberechtigungsgesetz, BGBl. I Nr. 71/2008, und dem
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, als Teilprüfungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 und 3 sind anzuerkennen
(Quelle: http://www.bfi-ooe.at/bfiweb/sites/default/files/bfi_common/Berufsreifepruefung/Broschuere%20Berufsreifepruefung.pdf)
2 Gedanken zu „Irgendwann die Studienberechtigungsprüfung gemacht und nicht studiert? Gute Nachrichten!“
Hallo,
das ist eine erfreuliche Nachricht. Aber was ist mit dem Fach DEUTSCH? Kann man sich diese Prüfung nicht auch anrechnen lassen?
MFG
Maximilian
Lieber Max, gesetzlich geregelt sind die Fremdsprache und Mathematik. Deutsch ist (leider) nicht angeführt. Weitere Fragen beantworten Ihnen aber sehr gern unsere BildungsberaterInnen: http://ooe.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/beratung/Bildungsberatung.html