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![Andrea Kaltenbrunner](https://www.arbeitenundstudieren.at/assets/uploads/avatar-privacy/cache/user/a/4/a47a51df64a591675c7b9935121f0fdb9a22b118a9690ffbb9cae472d95cb5f5-128.jpg)
Reminder: Antrag auf Erlass/Rückerstattung der Studiengebühr bei JKU stellen!
Studierende, die ihre Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschreiten, zahlen grundsätzlich Studiengebühr. Doch es gibt auch Ausnahmen: Wenn zum Beispiel aufgrund von Berufstätigkeit im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens ein Einkommen in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (2016: