Reminder: Antrag auf Erlass/Rückerstattung der Studiengebühr bei JKU stellen!
Studierende, die ihre Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschreiten, zahlen grundsätzlich Studiengebühr. Doch es gibt auch Ausnahmen: Wenn zum Beispiel aufgrund von Berufstätigkeit im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens ein Einkommen in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (2016: