Wir wünschen ein gutes neues Jahr!
So wie jedes Jahr gibt es auch 2023 wieder Neuerungen, wie die jährlichen Wertanpassungen. Einige wichtige Werte sind nachstehend zusammengefasst:
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2023 500,91 Euro pro Monat.
Die begünstigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende (ab 27 Jahre) beträgt 66,79 Euro pro Monat; die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung 70,72 Euro pro Monat.
In der Bildungskarenz wird – wie 2022 – Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mind. 14,53 Euro täglich (ca. Euro 436/Monat) gewährt. Das Bildungsteilzeitgeld wird erhöht – auf 0,91 Euro pro reduzierter Normalarbeitsstunde.
Bei der Familienbeihilfe gibt es folgende Werte: ab Geburt 120,60 Euro pro Monat, ab 3 Jahre 129, ab 10 Jahre 149,70, ab 19 Jahre 174,70. Erhöhungen gibt es für erheblich behinderte Kinder (164,90 pro Monat) sowie bei mehreren Kindern.
Die Zuverdienstgrenze beträgt 15.000,- Euro pro Kalenderjahr.
Weitere Werte gibt’s auf unserer website.