Was ist neu 2023?

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl
13. Januar 2023

Wir wünschen ein gutes neues Jahr!

So wie jedes Jahr gibt es auch 2023 wieder Neuerungen, wie die jährlichen Wertanpassungen. Einige wichtige Werte sind nachstehend zusammengefasst:

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2023 500,91 Euro pro Monat.

Die begünstigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende (ab 27 Jahre) beträgt 66,79 Euro pro Monat; die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung 70,72 Euro pro Monat.

In der Bildungskarenz wird – wie 2022 – Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mind. 14,53 Euro täglich (ca. Euro 436/Monat) gewährt. Das Bildungsteilzeitgeld wird erhöht – auf 0,91 Euro pro reduzierter Normalarbeitsstunde.

Bei der Familienbeihilfe gibt es folgende Werte: ab Geburt 120,60 Euro pro Monat, ab 3 Jahre 129, ab 10 Jahre 149,70, ab 19 Jahre 174,70. Erhöhungen gibt es für erheblich behinderte Kinder (164,90 pro Monat) sowie bei mehreren Kindern.

Die Zuverdienstgrenze beträgt 15.000,- Euro pro Kalenderjahr.

Weitere Werte gibt’s auf unserer website.

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl

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