Die Studienbeihilfe kann im Wintersemester von 20. September bis 15. Dezember beantragt werden.
Anträge innerhalb dieser Frist wirken zurück auf den Semesterbeginn. Im Wintersemester erfolgt die Zuerkennung der Studienbeihilfe jedoch bereits ab September.
Der Online-Antrag muss spätestens am letzten Tag der Frist eingebracht oder der ausgefüllte Formularantrag nachweislich der Post übergeben werden (Datum des Poststempels). Formulare sind auf www.stipendium.at zu finden.
Wer unsicher ist, ob und vor allem in welcher Höhe ein Anspruch auf Stipendium besteht, kann dies mit dem Stipendienrechner der AK klären.
Unsere Empfehlung: im Zweifelsfall einen Antrag stellen! 🙂