Antragsfrist läuft noch bis 23. April 2021!

Ja, es wird wieder wärmer 🙂 aber in der kalten Jahreszeit sind – besonders in Zeiten von Corona bzw. Home Office erhöhte Heizkosten angefallen. Daher informieren wir gerne über den Heizkostenzuschuss des Landes OÖ.
Bis zum 23. April 2021 besteht noch die Möglichkeit, um einen Heizkostenzuschuss des Landes OÖ anzusuchen – in der Höhe von 152 Euro.
Wann wird gefördert?
Wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die folgenden Grenzen nicht übersteigt:
- € 950 bei Alleinstehenden
- € 1500 bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften
Der/Die Antragsteller/-in muss einen eigenen Haushalt führen (bei Heimunterbringung ist das nicht der Fall) und tatsächlich für die Heizkosten aufkommen. Es muss sich bei der Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln und die Wohnung muss in Oberösterreich liegen. Zum Einkommen zählen alle zur Deckung des Lebensbedarfes bestimmten Leistungen, wie z.B. auch SelbsterhalterInnenstipendium einschließlich einer allenfalls dazu angerechneten Familienbeihilfe.
Was wird gefördert?
Heizkosten für die Heizperiode 2020/2021, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.
Wie wird gefördert?
Gewährt wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von 152 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
Von einzelnen Gemeinden aus Gemeindemitteln ausbezahlte Heizkostenzuschüsse werden beim Heizkostenzuschuss des Landes OÖ angerechnet.
Antragstellung
Die Antragstellung hat in der Zeit vom 11. Jänner 2021 bis spätestens 23. April 2021 zu erfolgen. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2020.
Der Antrag um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss des Landes OÖ sowie das Antragsformular gibt es hier.