Änderungen bei Familienbeihilfe

Karin Ortner
Karin Ortner
14. September 2020

Letze Woche wurde im Ministerrat die Erhöhung der jährlichen Zuverdienstgrenze von 10.000 auf 15.000 Euro beschlossen.

Außerdem wurde der Wegfall des Leistungsnachweises für den Bezug der Familienbeihilfe bis März 2021 verlängert. Diese Maßnahme wäre mit September ausgelaufen, sie soll nun bis März 2021 ausgedehnt werden. Die Auszahlung bis März erfolgt automatisch. 

Für viele junge Menschen die ein Studium betreiben, ist die Familienbeihilfe nach wie vor die wichtigste und oftmals auch einzige Förderung, die sie bekommen. Wie die neuen Zahlen der Studierendensozialerhebung zeigen, hatte die Reform der Studienförderung im Jahr 2017 zwar zur Folge, dass die Höhe der ausbezahlten Studienförderung kurzfristig gestiegen ist (und seit drei Jahren von der Inflation schon wieder „aufgefressen“ wird), die versprochene Ausweitung des BezieherInnenkreises blieb jedoch aus.

Aus diesem Grund sind viele Studierende neben der Familienbeihilfe auf einen Job angewiesen, um das Studium finanzieren zu können. Die Sozialerhebung hat außerdem gezeigt, dass das Durchschnittsalter der österreichischen Studierenden – vor allem aufgrund des hohen Anteils an Studierenden die nicht gleich nach der Matura mit einem Studium beginnen – bei 27 Jahren liegt: Die derzeitigen Instrumente zur Studienförderung werden in Österreich mit Ausnahme des Selbsterhalterstipendiums dieser Tatsache nicht gerecht.

So wichtig eine Erhöhung der Zuverdienstgrenzen ist – sie sollten auch für die Studienförderung analog angehoben werden – lösen sie nämlich nicht das Problem jener Studierenden, die ihre Jobs während der Pandemie verloren haben und zu wenig statt zu viel verdienen. Die Arbeiterkammer fordert in diesem Zusammenhang für die Studienförderung die Ausdehnung des BezieherInnenkreises, eine Anhebung des Bezugsalters sowie eine automatische Inflationsanpassung.

Ob Studienförderung bezogen werden kann, lässt sich ganz einfach und unkompliziert mit dem Online-Stipendienrechner der Arbeiterkammer herausfinden. Dieses kostenlose AK-Angebot verzeichnete im letzten Jahr mehr als 110.000 Zugriffe:  www.stipendienrechner.at

Karin Ortner
Karin Ortner

1 Gedanke zu „Änderungen bei Familienbeihilfe“

  1. Ja, eine Anhebung des Bezugsalters für das Selbsterhalter-Stipendium wäre erforderlich.
    Weiblich, 39, Studentin, 2 Kinder, Alleinerziehend, 20 Jahre Berufserfahrung und entsprechender Verdienst. Lebenslanges Lernen und Horizont erweitern? Neue, moderne Wege gehen und sich in eine andere Richtung orientieren? Tja, der Beginn eines Studiums = finanzielle Katastrophe und man bekommt keine einzige Unterstützung… dass frau bereits viele Versicherungsjahre und Steuern „ins System“ eingezahlt und auch künftige Steuerzahler groß zieht (im Gegensatz zu Vielen, die heute bewusst auf sich schauen und keine Kinder wollen) zählt als Argument nicht. Eine Frechheit!

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