Was ist neu 2019?

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
16. Januar 2019
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So wie jedes Jahr gibt es auch 2019 wieder Neuerungen, wie die jährlichen Wertanpassungen. Einige wichtige Werte sind nachstehend zusammengefasst:

 

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2019 446,81 Euro pro Monat.

Die begünstigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende (ab 27 Jahre): 59,57 Euro pro Monat; die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: 63,07 Euro pro Monat

In der Bildungskarenz wird Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mind. 14,53 Euro täglich (ca. Euro 436/Monat) gewährt. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt 0,82 Euro pro reduzierter Normalarbeitsstunde.

Familienbeihilfe: ab Geburt 114 Euro pro Monat, ab 3 Jahre 121,90, ab 10 Jahre 141,50, ab 19 Jahre 165,10. Erhöhungen gibt es für erheblich behinderte Kinder (155,90 pro Monat) sowie bei mehreren Kindern.

Rezeptgebühr: pro Medikament 6,10 Euro. Die Werte sind auch auf der Website der Arbeiterkammer zusammengefasst https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/svwerte/SV_Werte.html

 

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