Was ist neu 2018?

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
8. Januar 2018

Wir wünschen ein gutes neues Jahr!

So wie jedes Jahr gibt es auch 2018 wieder Neuerungen, wie die jährlichen Wertanpassungen. Einige wichtige Werte sind nachstehend zusammengefasst:

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2018 438,05 Euro brutto pro Monat.

Die begünstigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende (ab 27 Jahre): 58,39 Euro pro Monat; die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: 61,83 Euro pro Monat

In der Bildungskarenz wird Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mind. 14,53 Euro täglich (ca. Euro 436/Monat) gewährt. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt 0,80 Euro pro reduzierter Normalarbeitsstunde.

Das höchstmögliche Arbeitslosengeld beläuft sich auf täglich 54,49 Euro.

Familienbeihilfe: ab Geburt 114 Euro pro Monat, ab 3 Jahre 121,90, ab 10 Jahre 141,50, ab 19 Jahre 165,10. Erhöhungen gibt es für erheblich behinderte Kinder (155,90 pro Monat) sowie bei mehreren Kindern.

Rezeptgebühr: pro Medikament 6 Euro.

Die Werte sind auch auf der Website der Arbeiterkammer zusammengefasst (https://media.arbeiterkammer.at/ooe/publikationen/IB_2018_Soziale_Werte.pdf)

 

 

 

 

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