Über die erfreuliche und umfangreiche Erhöhung sowie Ausweitung der Studienförderung ab September 2017 wurde an dieser Stelle bereits berichtet!
Seit 20. September kann bei den Stipendienstellen der Antrag auf Studienbeihilfe eingebracht werden (Frist läuft bis 15. Dezember 2017) – Anträge innerhalb dieser Fristen wirken zurück auf den Semesterbeginn.
Zuständig für die Bearbeitung der Studienförderungsanträge ist die Stipendienstelle des Studienortes, in Oberösterreich die Stipendienstelle Linz, Ferihumerstraße 15, 4040 Linz Tel.: 0732/66 40 31 Fax: 0732/66 40 31 – 310 Email: stip.linz@stbh.gv.at
Grundsätzlich gilt: Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie „gleichgestellte Ausländer und Staatenlose“ (§ 4 StudFG). Je nach individueller Situation kann die Studienförderung unterschiedlich aussehen. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten: Studienbeihilfe, Selbsterhalterinnen-Stipendium, Studienabschlussstipendium, Fahrtkostenzuschuss, Studienzuschuss, Kinderbetreuungskostenzuschuss.
Nähere Informationen dazu findet man auf der Homepage unter www.stipendium.at . Vorab kann getestet werden, ob man voraussichtlich Anspruch auf Studienförderung hat und wie viel das sein könnte: www.stipendienrechner.at Das Ergebnis des Stipendienrechners ist nicht bindend und man sollte sich unbedingt mit der zuständigen Stipendienstelle in Verbindung setzen und einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen!