Bildungsteilzeit im Anschluss an eine Elternkarenz

Andrea Kaltenbrunner
Andrea Kaltenbrunner
20. Oktober 2017
Quelle: fotolia.com

Planen Sie gerade den Wiedereinstieg nach einer Elternkarenz?

Dann wäre vielleicht das folgende Modell interessant:

…denn für Mütter und Väter, deren Kind ab dem 1.1.2017 auf die Welt gekommen ist, gibt es die Möglichkeit, im Anschluss an die Elternkarenz mit ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber eine Bildungsteilzeit zu vereinbaren.

Voraussetzung ist, dass die Bildungsteilzeit unmittelbar an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes oder an ein aufrechtes Dienstverhältnis (über der Geringfügigkeitsgrenze) anschließt und die Dienstgeberin/der Dienstgeber zustimmt.

 

Voraussetzungen, Dauer, Höhe:

  • Mindestens sechs Monate dauerndes, ununterbrochenes, arbeitslosenversicherungspflichtiges Dienstverhältnis bei der selben Dienstgeberin/dem selben Dienstgeber (die Zeit, in der Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, wird wie eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung gewertet)
  • Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (425,70 Euro – Stand 2017)
  • Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25%, maximal 50 %, wobei die wöchentliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht unterschreiten darf
  • Dauer: mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate (innerhalb 4 Jahre)
  • Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 4 ECTS oder 2 Semesterwochenstunden bzw. 10 Wochenstunden (inkl. Lernzeit)
  • Bildungsteilzeitgeld als teilweiser Einkommensersatz in der Höhe von 0,79 Euro pro reduzierter Arbeitsstunde (Stand 2017)
  • Anwartschaft auf Arbeitslosengeld muss mit AMS abgeklärt werden.

 

Ein Beispiel von Anna:

Anna studiert WIWI. Bis zur Geburt ihres Sohnes, der im April 2017 geboren wurde, war sie in einem Beschäftigungsverhältnis mit 40 Wochenstunden. Sie nimmt für ein Jahr die Elternkarenz in Anspruch und bezieht Kinderbetreuungsgeld.

Variante 1:

Im Anschluss an die Elternkarenz wird sie für zwei Jahre in Bildungsteilzeit gehen, um ihr Studium fortzuführen. Anna hat geplant, ihre Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit von 40 Wochenstunden auf 20 Wochenstunden (50%) zu reduzieren.

Neben dem Entgelt aus dem stundenreduzierten Arbeitsverhältnis erhält Anna während der Bildungsteilzeit vom AMS ein Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 474 Euro monatlich ausbezahlt (0,79 Euro x 20 reduzierte Stunden x 30 Tage im Monat = 474 Euro – Stand 2017).


Variante 2:

Anna möchte im Anschluss an die Elternkarenz für vier Monate in einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden arbeiten und danach nahtlos in Bildungsteilzeit gehen (Reduktion auf 15 Wochenstunden).

In diesem Fall werden für die Berechnung des Bildungsteilzeitgeldes die Wochenstunden nach dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug herangezogen. Neben dem Entgelt aus dem stundenreduzierten Arbeitsverhältnis wird vom AMS ein Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 355,5 Euro monatlich ausbezahlt (0,79 Euro x 15 reduzierte Stunden x 30 Tage im Monat = 355,5 Euro)

Achtung:

Bei Geburten bis einschließlich 31.12.2016 ist eine Bildungsteilzeit nur unmittelbar nach einer sechs monatigen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung möglich, nicht jedoch nach dem Karenzurlaub!

Weitere Infos zur Bildungsteilzeit gibt es im Blogartikel Bildungsteilzeit – eine Alternative zur Bildungskarenz sowie auf der AK-Website.

Für weitere Fragen steht Ihnen die AK Bildungsberatung unter 050/6906-1601 oder bildungsinfo@akooe.at zur Verfügung.

Andrea Kaltenbrunner
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