Die große Reform der Studienförderung ist über die Bühne. Die Arbeiterkammer freut sich mit den Betroffenen, hat sie sich doch viele Jahre für diese Verbesserungen stark gemacht.
Aber es kursieren derzeit so viele unterschiedliche Zahlen, dass sich die Fragen häufen, welche denn nun stimmen: Richtig sind sie alle, aber weil das System so kompliziert ist, ziehen unterschiedliche Einrichtungen unterschiedliche Zahlen heran.
Wenn zum Beispiel die Stipstelle auf ihrer Seite vermerkt: Die Höchststudienbeihilfe beträgt monatlich für Studierende über 27 Jahren € 841,- monatlich (bisher € 709,-)
Dann meint sie damit:
715 Euro Höchststudienbeihilfe für alle über 24 Jahre plus
86 Euro Zuschlag von 12 Prozent plus
40 Euro Zuschlag für alle ab 27
Während beispielsweise die ÖH an der Uni Wien so an die Sache herangeht: Die Höchststudienbeihilfe für Studierende, die am Wohnort der Eltern studieren, beträgt € 6.000,– pro Jahr bzw. € 500,– pro Monat. Für Selbsterhalter_innen, auswärtige Studierende, Vollwaisen, Studierende mit Kind(ern) und verheiratete Studierende beträgt sie € 8.580,– pro Jahr bzw. € 715,– pro Monat.
Die Zuschläge (also plus 12 Prozent, sowie 20 Euro bei Über 24- und 40 Euro bei Über-27-Jährigen), die bei der Studienbeihilfenbehörde schon inkludiert ausgewiesen werden, führen sie anschließend noch extra an.
Der Blog hat sich ebenfalls für diese Darstellung entschieden: Die erhöhte Beihilfe für Vollwaisen, Verheiratete, Studierende mit Kind sowie nicht am Studienort Wohnende wird monatlich von 606 auf 715 Euro erhöht (8.580 statt 7.272 Euro pro Jahr). Neu ist, dass künftig auch Studierende über 24 Jahre in jene Gruppe fallen, die ebenfalls generell erhöhte Beihilfe bekommen.
Zusammengefasst:
Das nackte Höchststipendium beträgt monatlich 715 Euro (erhöhter Satz) bzw. 500 Euro. Dazu kommt ein Aufschlag von 12 Prozent plus ein Zuschlag von 20 Euro für alle ab 24 bzw. 40 Euro für alle ab 27.
Der BezieherInnenkreis wird ausgeweitet, es sollen bis zu 10.000 Personen mehr in den Genuss der Studienbeihilfe kommen. Ob Anspruch auf Stipendium besteht lässt sich ganz einfach über den Stipendienrechner der AK OÖ herausfinden. Wer um Studienförderung ansucht: Aufgrund der Gesetzesänderung und der damit verbundenen Mehrarbeit für die Stipendienstellen wird es zu leichten Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
4 Gedanken zu „Studienförderung neu: Welche Zahlen stimmen denn jetzt?“
Sehr geehrte Frau Ortner,
Wie sieht es denn nun mit dem Nachweis für das Selbsterhalterstipendium aus? In ihrem Artikel vom 20.7. war die Rede von einer möglichen Übergangsfrist. Was wurde diesbezüglich beschlossen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Tanja Weber, die Übergangsfrist wurde gestern im Parlament beschlossen. http://arbeitenundstudieren.at/2017/09/21/jetzt-ist-es-fix-nachweis-fuer-selbsterhalterinnenstipendium-bleibt-bis-ws-1819-bei-euro-7-272/ Herzliche Grüße Karin Ortner
Was ist jetzt mit den Leuten ,die damit gerechnet haben das Stipendium zu bekommen, sowie ich und die Grenze von 8580 4 Jahre lang nicht erreichen? Jedoch bei 7272 sie erreichen bleibt das im jetzt 2017 noch so????
Mfg
Liebe Julia Madritsch, gute Nachrichten: Die Übergangsfrist wurde gestern im Parlament beschlossen! http://arbeitenundstudieren.at/2017/09/21/jetzt-ist-es-fix-nachweis-fuer-selbsterhalterinnenstipendium-bleibt-bis-ws-1819-bei-euro-7-272/ Herzliche Grüße Karin Ortner