Während des Studiums ist das Geld oft knapp und viele Studierende sind um jede finanzielle Unterstützung froh.
Deshalb möchten wir in diesem Beitrag Fördermöglichkeiten vorstellen, die dazu beitragen können, der/dem einen oder anderen Studierenden die Studienzeit ein wenig zu erleichtern.
Ermäßigungen für öffentliche Verkehrsmittel
- Semesterkarte OÖ
Mit der Semesterkarte erhalten Studierende mit Wohn- und Studienort in Oberösterreich eine Vergünstigung um 40 %.
Nähere Infos: OÖ Verkehrsverbund
- ÖBB Vorteilscard Jugend
Diese spezielle Vorteilscard ist bedeutend billiger (19 Euro statt 99 Euro) und Studenten/-innen unter 26 Jahre erhalten damit 50 % billigere Tickets.
Nähere Infos: ÖBB - Megaticket für in Linz Studierende
Nähere Infos: Linz AG
Wohnbeihilfe
Beim Amt der OÖ Landesregierung können Studierende um eine Wohnbeihilfe ansuchen.
Grundsätzlich können folgende Personen ansuchen:
- Österreichische Staatsbürger/-innen und diesen gleichgestellte Personen (z.B. Bürger/-innen eines EU-Staates),
- Ausländer/-innen mit Nachweis eines mindestens 5-jährigen, legalen Aufenthaltes in Österreich.
Wohnbeihilfe kann nur für eine Wohnung gewährt werden, in der sich der/die Wohnbeihilfenempfänger/-in und seine/ihre Angehörigen regelmäßig aufhalten.
Antragsteller/-in kann immer nur jene Person sein, auf dessen Name der Mietvertrag (bei Mietwohnungen), der Nutzungsvertrag (bei Genossenschaftswohnungen) oder der Kaufvertrag (bei Eigentumswohnungen) lautet.
Ob eine Wohnbeihilfe gewährt wird, hängt in erster Linie von der Familiengröße, der Wohnungsgröße und dem Wohnungsaufwand ab.
Nähere Infos: Land OÖ
Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes
Die Mietzinsbeihilfe kann beantragt werden, wenn:
- die Miete durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle erhöht wurde (z.B. nach Sanierungsarbeiten am Haus)
- die/der Hauseigentümer/-in einen „Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag“ einhebt (Mietzinsvorschreibung)
Die Mietzinsbeihilfe ist weiters abhängig vom Jahresnettoeinkommen.
Weitere Auskünfte gibt das zuständige Wohnsitzfinanzamt.
Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren
Studierende können um eine Befreiung der Fernseh- und Rundfunkgebühren sowie der Telefongrundgebühr ansuchen.
Nähere Infos: GIS
ArbeitnehmerInnenveranlagung
Berufstätige Studierende, die Lohnsteuer zahlen, können die Kosten fürs Studium bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen.
Aktivpass der Stadt Linz
Für Studierende mit eigenem Hauptwohnsitz in Linz, die nicht mehr als 1.205 Euro monatlich an Einkommen haben, gibt es den Aktivpass der Stadt Linz. Der Pass bietet einige Vergünstigungen, vor allem können um den halben Fahrpreis die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden.
Nähere Infos: Magistrat Linz
Weitere Fördermöglichkeiten für Studierende
- staatliche Studienbeihilfe, SelbsterhalterInnenstipendium
(Infos zur Erhöhung der Studienbeihilfe ab Herbst 2017 gibt es hier) - Mobilitätsstipendium
- Studienabschlussstipendium
- AK-Förderprogramm für Studierende
- AK-Wissenschaftspreis
- Familienbeihilfe
- ÖH-Sozialtopf
- Erlass/Rückerstattung der Studiengebühr
- Bildungskarenz
- Bildungsteilzeit
Unter www.grants.at können zusätzliche Forschungsförderungen und Stipendien abgefragt werden.
Bei weiteren Fragen zu Förderungen bzw. zur Aus- und Weiterbildung steht die AK-Bildungsberatung unter bildungsinfo@akooe.at oder 050/6906-1601 gerne zur Verfügung.