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Achtung: Einkommensnachweis für SelbsterhalterInnenstipendium steigt ab Herbst

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Karin Ortner
9. Juni 2017
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Diese Woche wurde die größte Reform der Studienförderung seit fast 20 Jahren beschlossen und bringt erfreuliche Änderungen für zahlreiche Studierende und angehende Studierende.  Die Valorisierung der Stipendien bringt eine deutliche Erhöhung der Höchststudienbeihilfe, die Änderungen bei den Einkommensgrenzen werden zu deutlich mehr BezieherInnen führen.

Ab dem kommenden Semester steigt die Höchststudienbeihilfe für jene, die am Wohnort der Eltern wohnen, von 475 auf 560 Euro monatlich. Für jene, die nicht am Wohnort der Eltern studieren, für Vollwaisen, Verheiratete, Studierende mit Kind und SelbsterhalterInnen wird sie von 680 auf 801 Euro monatlich erhöht. Auch alle anspruchsberechtigten Studenten/-innen ab 24 Jahren bekommen nun mit der Reform bis zu 801 Euro Studienbeihilfe monatlich – unabhängig davon, ob sie noch bei den Eltern wohnen oder nicht. Für alle StipendienbezieherInnen ab 24 Jahren wird es außerdem einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro und für Studierende ab 27 Jahren einen monatlichen Zuschlag von 40 Euro geben. Auch die Einkommensgrenzen der Eltern, die Grundlage für die Berechnung der Studienbeihilfe sind, werden ab dem kommenden Wintersemester deutlich erhöht.

Aber Achtung: Aus diesem Grund steigen ab dem Wintersemester auch die Beträge, die man für den Bezug des Selbsterhalterstipendiums als Einkommen in den letzten vier Jahren nachweisen muss: Nämlich von bisher Euro 7.272 im Jahr auf neu Euro 8.580 im Jahr! Es gibt keine Übergangsregelung.

Das ist wichtig für alle die vorhaben, ab dem Herbst SelbsterhalterInnenstipendium zu beziehen! Eine Auflistung, ob das versicherungspflichtige Einkommen die benötigte Höhe erreicht, gibt es bei der Gebietskrankenkasse. Alle Infos zum Selbsterhalt und seinen Voraussetzungen generell gibt es hier  (noch mit den alten Beträgen).

 

Achtung: Aktualisierung 18. September 2017:

Die Arbeiterkammer hat sich dafür eingesetzt, dass eine Übergangsregelung beschlossen wird: Im Budgetausschuss des Nationalrates  wurde einstimmig die Korrektur des Selbsterhalts im Studienförderungsgesetz  beschlossen.

„Im Sinn des Vertrauensschutzes sollen daher die künftig höheren Anforderungen für den Erwerb des Anspruchs auf ein SelbsterhalterInnenstipendium erst ab dem Studienjahr 2018/19 gelten.“

Im Parlament wird dies wahrscheinlich in der Sitzung vom 20. September 2017 beschlossen werden und rückwirkend Gültigkeit haben.

 

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