Quelle: fotolia.com

Vereinbarkeit von Studium, Familie und Beruf

Picture of Andrea Kaltenbrunner
Andrea Kaltenbrunner
22. November 2016
Quelle: Fotolia
Quelle: fotolia.com

Neben Kindern ein Studium absolvieren und zusätzlich noch arbeiten stellt mit Sicherheit eine große Herausforderung dar – vor allem aus zeitlichen Gründen.

Um Studierenden mit Kindern das Leben ein wenig zu erleichtern, gibt es folgende finanzielle Unterstützungen und Sonderregelungen:


Studienbeihilfe

Studierende mit Kind(ern), die Anspruch auf Studienbeihilfe haben, erhalten zusätzlich für jedes Kind einen Zuschlag von monatlich € 112. Für Studierende über 27 Jahre gibt es seit heuer einen weiteren Zuschlag von € 30 pro Monat.

Tipp: Die voraussichtliche Höhe des Stipendiums kann gleich hier mit dem AK-Stipendienrechner abgefragt werden!
 

Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe  

Für Studierende, die Kinder unter sechs Jahren zu betreuen haben, verlängert sich die gesetzliche Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um bis zu zwei Semester je Kind.

Diese Regelungen gelten auch für Väter! Allerdings nur dann, wenn sie entweder mit der Kindesmutter verheiratet sind oder eine gemeinsame Obsorge haben.


Erhöhte Zuverdienstmöglichkeit

Normalerweise beträgt die Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe jährlich € 10.000 (Jahr 2016). Für Beihilfenbezieher/-innen mit Kind(ern) erhöht sich dieser Betrag pro unterhaltspflichtigem Kind um € 2.988 bis € 5.172 je nach Alter des Kindes bzw. der Kinder.


Studienabschluss-Stipendium
 

Studierende, die keinen Anspruch auf Studienbeihilfe haben, aber bereits am Ende ihres Studiums angelangt sind, können bei Erfüllung der Voraussetzungen das Studienabschluss-Stipendium in Anspruch nehmen.


Erlass der Studiengebühr

Studenten/-innen, die für die Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zu deren Schuleintritt verantwortlich sind, zahlen keine Studiengebühr. Mehr dazu auf unserer AK-Website.


Weitere Unterstützungen

Berufstätige Studenten/-innen, die Lohnsteuer zahlen, können die Kosten fürs Studium bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen.

In der Endphase des Studiums kann auch noch ein Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung beantragt werden.

Studierende mit Kindern, die sich in finanziellen Notlagen befinden, können über den Kinderbetreuungs- bzw. Kinderfond der ÖH um finanzielle Unterstützung ansuchen.

Informationen über weitere finanzielle Unterstützungen finden Sie auf unserer AK-Website.

Übrigens bieten einige Universitäten direkt an der Uni Kinderbetreuung für studierende Mütter und Väter an!

Picture of Andrea Kaltenbrunner
Andrea Kaltenbrunner

Schreibe einen Kommentar