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Reminder: Stipantrag bis 15.Dezember

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Melanie Benning
5. Dezember 2015
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Wer noch keinen Antrag auf Studienbeihilfe eingebracht hat, sollte das schleunigst erledigen, denn der Antragszeitraum für das Wintersemester 2015/16 endet am 15. Dezember 2015 . Zuständig für die Bearbeitung der Studienförderungsanträge ist die Stipendienstelle des Studienortes, in Oberösterreich die

Stipendienstelle Linz
Ferihumerstraße 15
4040 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31 – 310
Email: stip.linz@stbh.gv.at

Grundsätzlich gilt: Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie „gleichgestellte Ausländer und Staatenlose“ (§ 4 StudFG). Je nach individueller Situation kann die Studienförderung unterschiedlich aussehen. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten: Studienbeihilfe, Selbsterhalterinnen-Stipendium, Studienabschlussstipendium, Fahrtkostenzuschuss, Studienzuschuss, Kinderbetreuungskostenzuschuss. Nähere Informationen dazu findet man auf der Homepage unter www.stipendium.at .

Vorab kann man schon einmal testen, ob man voraussichtlich Anspruch auf Studienförderung hat und wie viel das sein könnte: www.stipendienrechner.at Das Ergebnis des Stipendienrechners ist nicht bindend und man sollte sich unbedingt mit der zuständigen Stipendienstelle in Verbindung setzen und einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen!

Für allgemeine Informationen zur finanziellen Unterstützung für Studierende steht auch gerne die AK Bildungsberatung zur Verfügung, Details zur Studienförderung (inkl. Berechnung) sollten mit der Stipendienstelle abgeklärt werden.

 

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