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Last Call Studienbeihilfenantrag: Frist endet am 15. Dezember!

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Karin Ortner
11. Dezember 2014
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10 Prozent der Bezugsberechtigten haben noch nicht angesucht. Bis kommenden Montag, 15. Dezember ist noch Zeit. Wer bis dahin ansucht, erhält sie rückwirkend mit Semesterbeginn ausbezahlt . Wird nach Ende dieser Frist angesucht, bekommt man sie nicht mehr rückwirkend.

Schon mehrmals wurde in diesem Blog darüber geschrieben, wie unzureichend die Bedingungen für Kinder aus ArbeitnehmerInnenhaushalten sind, dass viel zu viele Anträge abgelehnt werden und zahlreiche Studierende, die auf eine Studienförderung angewiesen wären, leer ausgehen. Es gibt aber trotzdem noch Spielraum: Laut einer Schätzung der Studienbeihilfenbehörde suchen rund zehn Prozent der Beziehungsberechtigten gar nicht um Studienförderung an.

Damit dieses Geld nicht ungenutzt auf der Straße liegen bleibt, kommt hier der Last-Minute-Aufruf: Ansuchen! Ansuchen! Ansuchen!

Ansuchen kann man übrigens hier:

online mittels Handysignatur

oder mittels Download-Formular ( die Downloadformulare können per Post oder Fax geschickt oder persönlich bei der Stipstelle abgegeben werden. Eine Zusendung per E-Mail ist leider aufgrund der Datengröße nicht möglich.)

Ob Studienbeihilfe zusteht, lässt sich einfach mit dem AK-Stiprechner herausfinden.

Viel Erfolg!

 

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