Seit 2001 liegen die höchstmöglichen Studienbeihilfen jährlich bei 5088 Euro für Studierende am Wohnort der Eltern und bei 7272 Euro für auswärtig Studierende. Davon werden allerdings noch Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sowie zumutbare finanzielle Beiträge der Eltern und gegebenenfalls eigene Einkünfte abgezogen. 2007 wurde lediglich der Betrag, der nach dieser Verminderung herauskommt, um zwölf Prozent erhöht. Von der Erhöhung um volle zwölf Prozent profitieren faktisch nur Selbsterhalter/-innen, die bereits mindestens vier Jahre erwerbstätig sind.
Allein seit 2007 müsste das Stipendium um 16 Prozent erhöht werden, um die Teuerung auszugleichen. Aufgrund der unzureichenden Erhöhung 2007 müsste das Stipendium aber noch weit mehr erhöht werden, um wieder den realen Wert von 2001 zu erreichen.
Auch die Grenze für die soziale Bedürftigkeit müsste deutlich nach oben korrigiert werden, zuletzt wurde 2008 die Unterhaltstabelle angepasst. Seither fallen allein aufgrund der jährlichen Lohnsteigerungen immer mehr Jugendliche aus dem Fördersystem. Die Zahl der Bewilligungen geht kontinuierlich zurück. Nur knapp 15 Prozent der Studierenden erhalten konventionelle Studienbeihilfe. 83 Prozent der abgelehnten Anträge werden aufgrund des Einkommens der Eltern abgelehnt, betroffen sind überwiegend Kinder aus Angestellten- oder Arbeiterfamilien.
Heuer wurde zwar bereits eine Novelle des Studienförderungsgesetzes beschlossen, die unter anderem Verbesserungen für Studierende mit Kindern bringt, und die Zuverdienstgrenze der Studierenden selbst wurde erhöht. Allerdings: Viel zu viele können nach wie vor überhaupt keine Studienbeihilfe beziehen, und wenn, dann ist sie zu niedrig.
Eine Reform ist überfällig. Das System ist nach wie vor ungerecht: Kinder von Selbständigen und Landwirten werden bevorzugt, Kinder von Arbeitern/-innen und Angestellten benachteiligt. So erhalten Studierende (ohne Selbsterhalter), deren Vater Landwirt ist, monatlich durchschnittlich 368 Euro, Kinder von Selbständigen bekommen 295 Euro. Arbeiterkinder dagegen bekommen nur 234 Euro und Angestelltenkinder 217 Euro.
Handlungsbedarf besteht auch bei den Selbsterhaltern/-innen. Auch hier muss die Höhe der Studienförderung angepasst werden. Besonders dringend ist aber die Erhöhung der Altersgrenze für den Bezug. Ein Studium muss derzeit spätestens vor dem vollendeten 35. Lebensjahr begonnen werden, damit ein Stipendienbezug möglich ist. Bis 1996 lag die Altersgrenze bei 40 Jahren. Sie wurde damals mit dem Argument gesenkt, dass die Studienabsolventen/-innen bis zur Pension nicht mehr genügend Steuerleistung erbringen würden. Seit den Bemühungen zur Anhebung des Pensionsalters stimmt dieses Argument allerdings nicht mehr. Zudem fallen durch die Einführung von Bachelor und Master viele Masterstudierende aus dem System, weil sie auch bei Beginn des Masterstudiums nicht älter als 35 sein dürfen.
Mit dem Stipendienrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich können sich Interessierte informieren, ob sie die Anspruchsvoraussetzungen für ein Stipendium erfüllen. Die AK empfiehlt übrigens, auf jeden Fall um Stipendium anzusuchen!
(Das ist der leicht gekürzte, sehr informative Text einer Presseaussendung der AKOÖ)