Endlich: Studienbeihilfe auch für die Studienbefähigungsprüfung an Fachhochschulen

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Karin Ortner
8. September 2014

pixabay.comEine Benachteiligung der Fachhochschul-Studierenden im Vergleich zu den UniversitätsstudentInnen gehört nun endlich der Vergangenheit an. War es für Studierende an Universitäten schon bisher möglich, während der Zeit der Studienberechtigungsprüfung Stipendium zu beziehen, wird es diese Möglichkeit ab dem Wintersemester 2014/15 nun auch für StudentInnen der Fachhochschulen geben.

Konkret geht es darum, dass Personen, die die sogenannte Zusatzprüfung ablegen, ebenfalls für maximal zwei Semester Studienbeihilfe beziehen können. Im Fall der Voraussetzungen für das Selbsterhalterstipendium kann dieses bezogen werden.

Der entsprechende Verordnungsentwurf wurde von der AKOÖ im August positiv begutachtet. Kritisiert wurde allerdings die im Entwurf vorgesehene Regelung, wonach das Stipendium erstmals erst nach positiver Ablegung der ersten Teilprüfung ausbezahlt werden soll. Diese Schlechterstellung gegenüber den Studierenden an den Universitäten ist nicht gerechtfertigt und auch aus Sicht des Schutzes der Studierenden (argumentiert wird mit der hohen Rate an AbbrecherInnen und der damit verbundenen Rückzahlungsverpflichtung) nicht nötig.

Für die betroffenen angehenden Studierenden ist dies trotzdem eine große Verbesserung. Das dahinterliegende Problem, dass nämlich die erfolgreiche Ablegung der Zusatzprüfung noch keine Zusage für einen Fachhochschulplatz bedeutet, ist damit allerdings noch nicht gelöst.

Genauere Infos gibt es im Laufe des Septembers bei der Stipstelle

 

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