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Matura geschafft? – Bildungswege in OÖ

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Melanie Benning
11. Juni 2014

Endlich ist es so weit und die Matura ist geschafft. Gratulation!

Doch was nun? Hier ist einen Überblick über das österreichische Bildungssystem mit Fokus auf die Bildungswege nach der Matura.

Das Bildungssystem in Österreich fängt grundsätzlich im Kindergarten an. In unserem Bildungssystem ist es sehr bald notwendig eine Entscheidung für weitere Schritte zu treffen. Hier ein kurzer Überblick:

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Neben betrieblichen Ausbildungswegen, Lehre und Schule locken vor allem Kollegs, Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen mit interessanten Studienangeboten. Folgend ein Überblick zu möglichen Bildungswegen nach der Matura in Oberösterreich.

Universitäten in Linz OÖ:

Fachhochschulen in OÖ:

Pädagogische Hochschulen in OÖ:

  • Pädagogische Hochschule in Oberösterreich: Lehramt für VS, HS, PT, Sonderschulen, Lehramt für Fachbereich an BMS/BHS – Technisch gewerblich, Information und Kommunikation
  • Private Pädagogische Hochschule der Diözese: Lehramt für VS, HS, PT, Sonderschulen, Lehramt für Religion an VS, HS, PT

Kollegs

  • im Schulgesetz geregelt und anders strukturiert als Uni, FH, PH
  • diverse Spezialisierungen und Abschluss „Fachmatura“ z.B.: Kindergartenpädagogik, Innenraumgestaltung, Tourismus, Metalldesign, Informatik, Gebäudemanagement.
  • Vollzeit: 3 Jahre mit Diplomprüfung
  • Tipp: www.abc.berufsbildendeschulen.at

 

Nähere Informationen zu den Ausbildungswegen wie z.B. Aufnahmeverfahren, Stundenplan, Prüfungsordnung , Studienplan am besten direkt bei den Einrichtungen einholen.

Je nachdem für welche weitere Bildungseinrichtung man sich entscheidet, kann auch die finanzielle Unterstützung ganz unterschiedlich aussehen.

Stipendium:

Das Stipendium bzw. die Studienbeihilfe gibt es in mehreren Formen. Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und der Antrag ist innerhalb einer Frist bei der zuständigen Stipendienstelle einzureichen. Informationen zu Studienförderungen findet man auch direkt auf der Seite der Stipendienstelle, auf der AK Homepage und in unserem Blog Artikel „Unterstützung für Studierende„.

Schulbeihilfe:

Bei einem Kolleg kann kein Stipendium geltend gemacht werden, da diese Einrichtung – wie bereits oben erwähnt – anders strukturiert und im Schulgesetzt verankert ist. Hier besteht vielleicht die Möglichkeit auf eine Schulbeihilfe. Zuständig für detaillierte Informationen und Antragstellung ist hier der Landesschulrat Oberösterreich.

Bei weiteren Fragen zu Förderungen, Aus-/Weiterbildung  steht die  AK Bildungsberatung   gerne mit Rat zur Seite.

 

 

 

 

 

 

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