Ab Juli 2014 soll es zu einer Erhöhung der Familienbeihilfe kommen. Gleichzeitig könnte das bedeuten, dass es zu Einbußen bei der Studienbeihilfe kommt, da der Jahresbetrag der Familienbeihilfe von der jährlichen Studienbeihilfe abgezogen wird. Verliert man den Anspruch durch die Erhöhung der Familienbeihilfe, würde dies durch Verlust verschiedener Zuschüsse sogar Einbußen bis zu über 1.000 bis zu 2.800 Euro bedeuten . Die AK hat dies heftig kritisiert und begrüßt nun den aktuellen Entwurf zum Studienförderungsgesetz, der die Reduktion der Studienbeihilfe bei Erhöhung der Familienbeihilfe verhindern und Verbesserungen bringen soll.
Die Arbeiterkammer fordert schon seit längerem eine grundlegende Reform des Studienbeihilfenrechts und im aktuellen Entwurf sind ein paar Verbesserungen vorgesehen, wie z.B. die Erhöhung der Studienbeihilfe von Studierenden mit Kind(ern) und Studierenden aus kinderreichen Familien.
Aus Sicht der Arbeiterkammer reichen die Änderungen in diesem Entwurf jedoch nicht aus, um die bestehende Schieflage zu Ungunsten von Arbeiter- und Angestelltenkinder zu beseitigen. Gestiegene Lebenshaltungskosten und familiäre Situationen der Studierenden und deren Eltern sollten viel mehr berücksichtigt werden. Die Zahl der StipendienbezieherInnen sinkt, weil die Einkommensgrenzen für ihre Familien seit sechs Jahren nicht angehoben wurde.
So fordert auch AK Präsident Kalliauer eine rasche Gesamtreform der Studienförderung und eine Ausweitung des BezieherInnenkreises: „Mehr Studierende als bisher müssen wieder Stipendium bekommen, denn derzeit
erhalten nur mehr 15% der Studierenden ein Stipendium. Vor allem ältere und berufstätige Studierende, müssen bessere Bedingungen vorfinden.“
Konkret fordert die AK:
- Die Stipendien müssen erhöht, jedenfalls an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.
- Die Zuverdienstgrenze muss auf 10.000 Euro im Jahr angehoben werden.
- Die Altersgrenze für den Bezug von Stipendien für vor dem Studium berufstätigte „SelbsterhalterInnen“ muss auf mindestens 40 Jahre bei Studienbeginn angehoben werden, bei Studienabschlussstipendien auf mindestens 45 Jahre.
- Nachteile für Kinder von ArbeitnehmerInnen müssen beseitigt werden.