Das Pflegestipendium kann beantragen, wer an einer Fachhochschule „Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege“ studiert. Es soll helfen, die Lebenshaltungskosten zu bezahlen und hat eine Höhe von rund 53,56 Euro pro Tag. Die Förderung wird jährlich verlängert, derzeit ist sie befristet für Studierende, die ihr Studium spätestens mit 31. August 2026 beginnen.
Wer das Stipendium bekommt
- Du musst arbeitslos sein oder in Karenz, also beurlaubt von deinem Job.
- Das AMS (Arbeitsmarktservice) muss das Stipendium vor Beginn der Ausbildung genehmigen.
Voraussetzungen
- Du musst alle Bedingungen für die Ausbildung erfüllen z. B. kannst du einen fixen Studienplatz nachweisen und hast alle notwendigen Abschlüsse, die vorausgesetzt werden.
- Du musst bei Ausbildungsbeginn mindestens 20 Jahre alt sein, eine Obergrenze beim Alter gibt es nicht.
- Nach Abschluss der Matura oder nach Abbruch eines Hochschulstudiums bzw. einer schulischen Ausbildung musst du zwei Jahre warten, bevor du die Ausbildung mit Pflegestipendium starten kannst.
Gut zu wissen
- Du darfst maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, also Vorsicht bei Überstunden oder anderen Zulagen! Sobald du mehr verdienst, wird die AMS-Leistung eingestellt!
- Das Pflegestipendium kann NICHT mit der Landesförderung (Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss in Höhe von mindestens 630 Euro) kombiniert werden. Diese wird über die Fachhochschulen abgewickelt. Alle Infos dazu findest du hier: Studien des BMSGPK zum Pflegesektor in Österreich
- Es ist daher sinnvoll, zuerst zu prüfen, ob du Anspruch auf Studienbeihilfe oder Studienbeihilfe nach Selbsterhalt hast. Diese hat den Vorteil, dass du sie mit der Landesförderung kombinieren kannst, zudem ist hier die Zuverdienstgrenze mit 17.212 Euro für 2025 deutlich höher. Alle Infos dazu findest du hier: Studienbeihilfenbehörde – Stipendium.at
Bei weiteren Fragen ist die AK Bildungsberatung in deinem Bundesland gerne für dich da: Ihr Kontakt zur AK | Arbeiterkammer
Links
- BLOG-Beitrag zum Thema: Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege • Arbeiten und Studieren
- Arbeiterkammer Salzburg: Pflegestipendium | Arbeiterkammer
- AMS: Pflegestipendium » alle wichtigen Informationen | AMS
- Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss: Studien des BMSGPK zum Pflegesektor in Österreich