
Reminder: Stipantrag bis 15.Dezember
Wer noch keinen Antrag auf Studienbeihilfe eingebracht hat, sollte das schleunigst erledigen, denn der Antragszeitraum für das Wintersemester 2015/16 endet am 15. Dezember 2015 . Zuständig für die Bearbeitung der Studienförderungsanträge ist die Stipendienstelle des








