Änderungen Studienförderung ab WS 24
Achtung, diese Änderungen treten auf Grunde der Novelle zum Studienförderungsgesetz vom Jahr 2022 ab WS 24 (also ab 1.9.2024 in Kraft): – Die neue Einkommensgrenze für den Bezug von Studienbeihilfe nach dem Selbsterhalt beträgt ab