
Kein Anspruch auf Studienförderung?
ACHTUNG Studienförderung wird grundsätzlich nur gewährt, wenn Sie noch kein Studium absolviert haben (Anspruch für ein Masterstudium besteht trotz abgeschlossenem Bachelorstudium, wenn es spätestens 30 Monate nach Abschluss des Bachelorstudiums begonnen wird und die vorgesehene







