Die letzten Prüfungen sind geschafft und das letzte Seminar ist besucht, endlich steht der Sommer an! Doch neben den Seminararbeiten ist für viele Studierende im Sommer trotzdem etwas für das Studium zu erledigen: Das (Pflicht-)Praktikum.
Ein Praktikum ist mittlerweile ein Bestandteil vieler Curricula an Fachhochschulen und Universitäten. Auch Studierende, die nicht zwingend ein Praktikum absolvieren müssen, machen trotzdem eines, um wertvolle Berufserfahrung zu sammeln. In erster Linie dient es dazu, Wissen für die Praxis zu erlernen und wichtige Kontakte für das spätere Berufsleben zu sammeln. Allerdings ist ein Praktikum in der Regel ein Arbeitsverhältnis und dabei sollte man seine Rechte und seine Pflichten gut kennen. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.
Deine Rechte im Pflichtpraktikum
- Anspruch auf Bezahlung: Ob du Geld bekommst, hängt stark von der Art deines Praktikums und der Branche ab. Wenn du fest in den Betriebsablauf eingegliedert bist und dich an vorgegebene Arbeitszeiten halten musst, handelt es sich meist um ein echtes Arbeitsverhältnis. In diesem Fall steht dir eine Entlohnung laut dem jeweiligen Kollektivvertrag zu (z.B. im Gastgewerbe oder Handel). Besteht keine Arbeitspflicht, gibt es hingegen keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mindestbezahlung.
- Schriftlicher Vertrag: Du solltest immer darauf bestehen, vor Praktikumsbeginn einen schriftlichen Praktikums- oder Arbeitsvertrag abzuschließen, in dem Aufgaben, Arbeitszeiten, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses und eventuelle Bezahlung klar geregelt sind.
- Praktikumsbestätigung & Zeugnis: Am Ende deiner Praktikumszeit muss dir der Betrieb zwingend eine Praktikumsbestätigung für deine Hochschule ausstellen. Warst du in einem Arbeitsverhältnis angestellt, hast du zusätzlich Anspruch auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis.
- Versicherung: Als Pflichtpraktikant:in mit Bezahlung muss dich dein:e Arbeitgeber:in vor dem Antritt des Pflichtpraktikums bei der Gesundheitskasse anmelden. Du bist also für die Dauer deines Praktikums versichert!
Wichtig: Nach deinem Praktikum solltest du dich wieder entweder selbst versichern oder bei deinen Eltern oder der Partner:in mitversichern. Das passiert bei der Krankenkasse nicht automatisch!
Deine Pflichten als Praktikant:in
- Facheinschlägige Tätigkeiten: Es ist in deinem eigenen Interesse, dass die Aufgaben, die du übernimmst, zu deinem Studium passen. Das Praktikum sollte die im Studien- oder Lehrplan definierten Lernziele abdecken. Informiere dich am besten, ob du deine Praktikumsstelle im Vorhinein von der Studienleitung freigeben lassen musst.
- Dokumentation und Berichterstattung: In der Regel verlangt deine Hochschule einen Praktikumsbericht oder eine andere Form der Dokumentation über das Praktikum. Das Führen dieser Aufzeichnungen liegt in deiner Verantwortung.
- Fristgerechte Absolvierung: Du musst dich selbstständig darum kümmern, das Praktikum im vorgesehenen Zeitraum abzuschließen und die Bestätigungen rechtzeitig bei deiner Studienleitung einzureichen.
Tipps für ein erfolgreiches Pflichtpraktikum
- Stunden & Aufgaben selbst mitschreiben: Verlass dich nicht nur auf die Dienstpläne oder Arbeitszeitaufzeichnungen des Unternehmens. Notiere dir täglich deine genauen Arbeitszeiten inkl. Pausen und deine Tätigkeiten. Oft brauchst du auch eine Dokumentation deines Praktikums für dein Studium, schaue dir da gleich vor Beginn der Arbeit an, was du aufzeichnen solltest.
- Wichtig: Unterschreibe niemals unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen! Deine eigenen Notizen sind dein bester Beweis, falls es später Probleme gibt, und sie erleichtern dir das Schreiben deines Praktikumsberichts.
- Frühzeitig suchen: Warte nicht bis zur letzten Minute. Beginne am besten schon ein halbes Jahr vorher (oder früher) mit der Bewerbung, da attraktive Stellen schnell vergeben sind.
- Geld vom Finanzamt zurückholen: Wenn dein Pflichtpraktikum gut bezahlt war und Lohnsteuer abgezogen wurde, kannst du dir im darauffolgenden Jahr durch die Arbeitnehmer:innenveranlagung (Lohnsteuerausgleich) oft Geld vom Finanzamt zurückholen!
- Abrechnung checken lassen: Prüfe am Ende deines Praktikums, ob alle Ansprüche korrekt ausbezahlt wurden. Dazu zählen neben dem regulären Entgelt auch die Urlaubsersatzleistung, anteilige Sonderzahlungen (z. B. das 13. und 14. Gehalt) sowie eventuell angefallene Überstunden. Deine Lohn- und Gehaltsabrechnung kannst du jederzeit von der Arbeiterkammer überprüfen lassen.
- Hilfe bei Problemen: Die rechtliche Situation von Praktikant:innen ist nicht immer ganz eindeutig. Wenn du das Gefühl hast, dass du nur als billige Arbeitskraft ausgenutzt wirst, die vereinbarten Tätigkeiten nicht ausüben darfst oder dir Gehalt vorenthalten wird, wende dich an den Betriebsrat des Unternehmens, die zuständige Gewerkschaft oder direkt an die Arbeiterkammer. Wir prüfen deinen Vertrag und helfen dir kostenlos weiter.