Seit 08.06.2026 kann die Weiterbildungsbeihilfe und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe beim AMS beantragt werden. Hierbei handelt es sich um das Nachfolgemodell der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Neben anderen überbetrieblichen Ausbildungen können auch Studien durch die Weiterbildungs(teil)zeit unterstützt werden.
Achtung! Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung und das Budget ist mit 150 Millionen Euro österreichweit limitiert.
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- während den letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld
- 12 Monate vollentlohntes ununterbrochenes Dienstverhältnis vor Beginn der Weiterbildungs(teil)zeit
- Vereinbarung einer Karenzierung des Dienstverhältnisses nach §11 AVRAG oder eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent für die Dauer der Ausbildung nach §11a AVRAG
- Bei abgeschlossenem Master- oder Diplomstudium müssen bei Begehrensstellung mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigungszeit und mindestens 12 Monate ununterbrochen beim aktuellen Arbeitgeber vorliegen
- bei befristetem Dienstverhältnis in einem Saisonbetrieb: 3 Monate ununterbrochenes Dienstverhältnis vor Beginn der Weiterbildungs(teil)zeit und 12 Monate in den letzten 24 Monaten
- nur bei Weiterbildungsbeihilfe zutreffend:
- Bei einem Einkommen von über € 3.465, — brutto (im Jahr 2026) sind karenzierende Arbeitgeber verpflichtet 15% der Weiterbildungsbeihilfe zu bezahlen.
- Bei einem Einkommen unter € 3.465, — brutto im Jahr ist eine Bildungs- und Berufsberatung beim Berufsinfozentrum (BIZ) des regional zuständigen AMS verpflichtend.
Zur Beratung im BIZ muss die Karenzierungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber, Anmeldebestätigung und genaue Daten zur Ausbildung mitgebracht werden. In der Beratung im BIZ erfolgt eine erste Einschätzung und es wird ein Bildungsplan mit 6 Monaten Gültigkeit erstellt.
Welche Ausbildungen werden gefördert?
- Es werden Ausbildungen gefördert, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind. Die Prüfung der Arbeitsmarktrelevanz erfolgt bei der Bearbeitung des Begehrens durch das AMS.
- Weiterbildungsbeihilfe: Die Aus- und Weiterbildung dauert mindestens 2 Monate und hat mindestens 20 Wochenstunden, im Fall eines Studiums 20 ECTS pro Semester bzw. 16 Wochenstunden/ECTS bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit für Kinder unter 7 Jahre.
- Weiterbildungsteilzeitbeihilfe: Die Aus- und Weiterbildung dauert mindestens 4 Monate und mindestens 10 Wochenstunden, im Fall eines Studiums 10 ECTS pro Semester bzw. 8 Wochenstunden/ECTS bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit für Kinder unter 7 Jahre.
- Wenn sich das Ausbildungsvorhaben aus mehreren Kursen zusammensetzt und diese eine unterschiedliche Wochenstundenanzahl haben, wird der Durchschnitt der Wochenstunden berechnet und muss bei mindestens 20 Wochenstunden in der Weiterbildungsbeihilfe und bei mindestens 10 Wochenstunden in der Weiterbildungsteilzeitbeihilfe liegen.
- Wenn sich die Ausbildung aus mehreren Modulen nacheinander zusammensetzt, ist es ratsam diese Module in einem Begehren zusammenzufassen.
- Es darf maximal eine Woche Pause zwischen 2 Modulen sein und es gibt keine Vor- und Nachlaufzeiten sowie werden keine Lernzeiten angerechnet.
- Praktika sind nur förderbar, wenn sie in staatlich anerkannten Ausbildungen vorgeschrieben sind.
- Ein Nachweis über den Ausbildungsfortschritt ist alle 6 Monate bzw. zum Ausbildungsende dem AMS vorzulegen. Gibt es keine Bescheinigung muss eine Teilnahmebestätigung von mindestens 75% vorgelegt werden.
Kann etwas dazu verdient werden?
- Ein geringfügiger Zuverdienst ist nur bei einem anderen Arbeitgeber möglich. Dieses Dienstverhältnis muss bereits vor Ausbildungsbeginn mindestens 26 Wochen bestehen.
- Studienbeihilfe und Weiterbildungs(teil)zeitbeihilfe können nur dann parallel bezogen werden, wenn die Studienbeihilfe unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (2026) liegt. Liegt sie darüber, geht der Anspruch auf Weiterbildungs(teil)zeitbeihilfe verloren.
- Zusätzlich zur Weiterbildungs(teilzeit)beihilfe kann vom AMS nur Kinderbetreuungsbeihilfe bezogen werden. Weitere AMS-Förderungen sind nicht möglich.
Empfohlener Ablauf:
- Entscheidung treffen, welche Aus- oder Weiterbildung gemacht werden soll (Will ich Teilzeit, oder Vollzeitvariante?; stimmt mein Dienstgeber zu?; Wann ist der Start- und Endzeitpunkt der Ausbildung?)
- Kontaktaufnahme mit AMS: persönlich oder über Serviceline; Erstgespäch und Infos über weitere Vorgehensweise zB falls Bildungsberatung notwendig ist Terminvereinbarung
- Falls notwendig: Bildungsberatung (Achtung: Dienstgebervereinbarung mitbringen!).
- Die Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen erfolgt frühestens 12 Wochen vor Start der Aus- oder Weiterbildung auf meinAMS oder in der zuständigen regionalen Geschäftsstelle. Das AMS hat bis zu 4 Wochen Zeit über den Antrag zu entscheiden.
Wenn Fragen auftauchen, wende dich an die Bildungsberatung der Arbeiterkammer oder an das BIZ des AMS.