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Zulassung zum Masterstudium: Was ist zu beachten

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
9. Juni 2026

Nach dem Bachelor entscheiden sich viele Studierende für ein Masterstudium, um ihr Fachwissen zu vertiefen und ihre Karrierechancen zu verbessern. Damit der Studienstart gelingt, sollte man vor allem die Zulassungsvoraussetzungen und Fristen im Blick behalten.

Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf ordentliche (reguläre) Masterstudien an österreichischen Universitäten bzw. Fachhochschulen. Nicht behandelt werden Weiterbildungslehrgänge bzw. außerordentliche Masterstudien (z. B. MBA-, MSc- oder MA-Weiterbildungsprogramme), die eigene Zulassungsvoraussetzungen, Fristen und Studiengebühren haben.

Voraussetzungen für die Zulassung

Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein gleichwertiger Abschluss erforderlich. Das Vorstudium muss meist fachlich zum gewählten Master passen. Je nach Hochschule können zusätzliche Anforderungen wie Aufnahmeverfahren, Eignungsprüfungen oder der Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse vorgesehen sein. Einige Unis/FHs haben zudem begrenzte Studienplätze.

Fristen rechtzeitig beachten

Masterstudiengänge haben häufig eigene Bewerbungs- und Zulassungsfristen. Besonders bei Studien mit Aufnahmeverfahren endet die Bewerbungsfrist oft bereits mehrere Monate vor Semesterbeginn. Wer die Frist versäumt, muss unter Umständen bis zum nächsten Semester oder Studienjahr warten. Deshalb empfiehlt es sich, die Termine der jeweiligen Hochschule frühzeitig zu prüfen. Anders als bei Bachelorstudien können viele Universitäten Masterstudierende von Anfang Juli bis 31. Oktober (Wintersemester) bzw. von Anfang Jänner bis 31. März (Sommersemester) zulassen. 

Für manche Studien (wie beispielsweise das Masterstudium Psychotherapie) gelten separate, oft deutlich frühere Anmeldefristen. Die spezifischen Voraussetzungen für das gewünschtes Fach sind unbedingt im Vorfeld zu prüfen!

Für Bewerber:innen aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staaten gelten zudem häufig frühere Einreichfristen, weil die Prüfung der Unterlagen Zeit benötigen.

Studienbeihilfe für das Masterstudium

Wer bereits im Bachelorstudium Studienbeihilfe bezogen hat, kann diese grundsätzlich auch im Masterstudium erhalten. Voraussetzung ist, dass das Masterstudium auf dem abgeschlossenen Bachelorstudium aufbaut und die allgemeinen Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllt werden.

Nach Abschluss eines Bachelorstudiums muss ein etwaiges Masterstudium innerhalb von 30 Monaten aufgenommen werden, damit der Anspruch auf Studienbeihilfe nicht verloren geht. Zeiten wie zum Beispiel Mutterschutz, Präsenz-, Zivil- oder Freiwilligendienst sind in diese Frist nicht einzurechnen.

 

 

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