Letztes Jahr habe ich die neue Psychotherapieausbildung gemäß Psychotherapiegesetz 2024 dargestellt. Hier geht es zum Beitrag.
Die neue Psychotherapieausbildung wird in 3 Ausbildungsabschnitte eingeteilt. Den ersten Abschnitt stellt ein Bachelorstudium dar, in dem fachlich-methodische und berufsethische Kenntnisse, wissenschaftliche Grundkompetenzen sowie sozialkommunikative und selbstreflexive Grundkompetenzen erworben werden.
Den zweiten Abschnitt stellt ein Masterstudium in Psychotherapie dar. Es gibt österreichweit 500 finanzierte Studienlätze an öffentlichen Universitäten. Diese Studienplätze sind nach Standorten in Österreich aufgeteilt. Am Standort Graz gibt es 140 Plätze, in Innsbruck 100, ins Krems 80, In Linz und Salzburg je 50 und in Wien und Klagenfurt je 40.
Diese Plätze sind auch kontingentiert. Mindestens 95% der Plätze sind EU-Bürger:innen vorbehalten. Mindestens 75% sind Personen mit österreichischen Reifeprüfungszeugnis vorbehalten. Nähere Infos zur Kontingentregelung gibt es hier.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium Psychotherapie sind:
- Absolvierung eines Studiums der Humanmedizin
- Absolvierung eines min. 180 ECTS-Punkte umfassendes Studium der Psychologie
- Absolvierung eines min. 180 ECTS-Punkte umfassendes Studium der Sozialen Arbeit
- Absolvierung eines min. 180 ECTS-Punkte umfassenden facheinschlägigen Studiums, welche fachlich-methodische Kenntnisse, wissenschaftliche Grundkompetenzen, berufsethische Kenntnisse sowie sozialkommunikative und selbstreflexive Grundkompetenzen durch eine theoretische Ausbildung, praktische psychosoziale Erfahrungen, psychotherapeutische Supervision und Selbsterfahrung erworben wurden
- Absolvierung eines min. 120 ECTS-Punkte umfassendes Masterstudiums Sozialer Arbeit sofern bis zum Abschluss 60 ECTS-Punkte des Grundstudiums Soziale Arbeit erworben wurden
- Absolvierung eines min. 120 ECTS-Punkte umfassendes Masterstudiums Sozialpädagogik sofern bis zum Abschluss 60 ECTS-Punkte des Grundstudiums Soziale Arbeit erworben wurden
- Eintragung in die Musiktherapeutenliste gemäß Musiktherapiegesetz
- Berechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes gemäß MTD-Gesetz
- Berechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für gesundheits- und Krankenpflege gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
- Berechtigung zur Ausübung des Hebammenberufes gemäß Hebammengesetz
- Zeugnisse gemäß der Lebens- und Sozialberatungsverordnung
Es gibt ein eigenes Aufnahmeverfahren für das Studium. Es gibt eine Registrierungspflicht zum Aufnahmeverfahren, ein Online-Self-Assessment und einen Aufnahmetest. Die Registrierung für das Wintersemester 2026/27 ist bereits ausgelaufen.
Privatuniversitäten bieten auch Masterstudiengänge in Psychotherapie an. Hier gilt es zu hinterfragen, ob diese Studiengänge auch im Sinne des Psychotherapiegesetzes für den zweiten Abschnitt der Ausbildung anerkannt sind und wie hoch die Kosten und ob diese leistbar sind.
Den dritten Ausbildungsabschnitt stellt eine postgraduelle psychotherapeutische Fachausbildung dar, in welcher die Ausbildungskandidat:innen in einem der psychotherapiewissenschaftlichen Cluster ausgebildet werden. Diese Cluster sind: Humanistische Therapie, psychoanalytisch-psychodynamische Therapie, systemische Therapie und Verhaltenstherapie. Der dritte Ausbildungsabschnitt besteht aus einer theoretischen Ausbildung, psychotherapeutischer Tätigkeit unter Lehrsupervision, psychotherapeutischer Selbsterfahrung und Vorbereitung zur Approbationsprüfung. Nach abgelegter Approbationsprüfung ist die Eintragung in die Berufsliste der Psychotherapeut:innen vorgesehen.
Mehr Informationen gibt es auf psychotherapiestudieren.at.